Räte beschließen Steuererhöhung um 40 Prozent ab 1. Januar / Zweitwohnsitz-Abgabe kommt nicht in Betracht
Von Marion Selent-Witowski
Althengstett. Bei der nach wie vor angespannten Haushaltslage sind der Gemeinde Althengstett zusätzliche Einnahmequellen, von denen zudem eine Signalwirkung ausgeht, willkommen. Am Dienstag befasste sich der Gemeinderat mit der Hunde- und einer eventuellen Zweitwohnsitzsteuer.
Bei ersterer kommt es ab 1. Januar zu einer 40-prozentigen Erhöhung. Einstimmig wurde beschlossen, die Abgabe von bislang 60 auf 84 Euro pro Jahr zu erhöhen, was Mehreinnahmen von rund 10 000 Euro bringt. Eine weitere Steigerung von 84 auf 96 Euro zum 1. Januar 2012 wurde dagegen mit großer Mehrheit abgelehnt. Zum Vergleich: Innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbands liegt der Hebesatz in Gechingen bei 72 Euro, in Ostelsheim bei 60 Euro und in Simmozheim bei 100 Euro. Calw und Nagold verlangen jeweils 96 Euro und Bad Liebenzell 100 Euro. Die Hundesteuer war in Althengstett letztmals 1996 auf 120 Mark angepasst worden.
Durch die Hundehaltung entstehe der Gemeinde ein vermehrter Aufwand, weil einzelne Halter der Vierbeiner regelmäßig überprüft werden müssten, es verstärkt Verschmutzungen durch die Hinterlassenschaften der Tiere gebe und außerdem Hundetoiletten in allen drei Ortsteilen bereitgestellt sowie mindestens einmal pro Woche geleert werden müssen, erläuterten Bürgermeister Clemens Götz und Hauptamtsleiter Konrad Teufel. Allein 18 000 bis 20 000 Beutel müssen pro Jahr für die Behältnisse gekauft werden. Alles zusammengenommen koste dies die Kommune jährlich rund 10 000 Euro.
Was Kampfhunde betrifft, wurde bereits bei der letzten Änderung der entsprechenden Steuersatzung 1996 vom Ratsgremium eine höhere Abgabe, und zwar das Vierfache des üblichen Satz beschlossen. Diese Regelung wird beibehalten. Drei Exemplare unterschiedlicher Kampfhunderassen sind derzeit in der Gäugemeinde registriert und werden regelmäßig überprüft, auch mit Hilfe einer Polizeihundestaffel. Gemeinderätin Gisela Gröger (Grüne) erkundigte sich am Mittwoch danach, ob in Althengstett die Haltung von Kampfhunden nicht generell verboten werden könne. "Das ist nicht durchsetzbar, weil es dafür keine rechtliche Grundlage gibt", antwortete ihr der Hauptamtsleiter.
Das Thema Zweitwohnsitzsteuer wird in der Gäugemeinde nicht weiter verfolgt. Gemeinderat Lothar Kante (SPD) hatte beantragt, das Potenzial der Abgabe zu prüfen und eine entsprechende Satzung auszuarbeiten. Vor allem Studentenstädte und Gemeinden mit Ferienwohnungen haben die Steuer eingeführt.
In Stuttgart würden beispielsweise bei 22 000 Fällen rund fünf Millionen Mehreinnahmen erwartet, wie Kante angeführt hatte. "Auf Althengstett heruntergebrochen könnten bei angenommenen 100 Personen jährlich bis etwa 20 000 Euro anfallen", heißt es im Antrag des SPD-Gemeinderats. Die Zahl liegt allerdings weitaus niedriger als erwartet, wie Konrad Teufel sagte: "Wir haben hier nur einige wenige Fälle, etwa fünf bis zehn kommen in Frage. Dafür ist der Verwaltungsaufwand zu groß".
Kante hatte auch deshalb auf die Zweitwohnsitzsteuer gesetzt, weil sich "aus Anlass der Erhebung der Zweitwohnungssteuer ein Anteil der Einwohner mit Zweitwohnsitz zu Erstwohnsitzern ummeldet". Dadurch hätte die Gemeinde zusätzliche Zuweisungen aus dem Finanzausgleichstopf erhalten. Bei rund 15 Fällen könnten mehr als 10 000 Euro eingenommen werden, erklärte Kante. Diese würden der Gemeinde jetzt entgehen.
Wie der Bürgermeister ankündigte, wolle die Verwaltung demnächst das Thema Vergnügungssteuer im Hinblick auf den Betrieb von Spielautomaten angehen. Von dieser erhoffe man sich nicht unbedingt nennenswerte Einnahmen, könne damit aber ein Signal setzen: "Dann werden vielleicht erst gar keine aufgestellt".