Die Erschließung des Baugebiets "Brunnenstraße" wird um einiges teurer. Foto: Fritsch Foto: Schwarzwälder Bote

Baugebiet: Drei Millionen mehr Schulden zu bisherigen Konditionen / Nahwärmenetz und Straßengestaltung als Kostentreiber

In seiner jüngsten Sitzung hat der Althengstetter Gemeinderat über eine Erhöhung des Kreditvolumens entschieden, das für die Erschließung des Baugebiets Brunnenstraße benötigt wird. Einstimmig gab hier des Gremium sein Votum für eine neue Höchstmarke von 10,5 Millionen Euro.

Althengstett. Bereits im Januar 2018 hatte der Gemeinderat dem Abschluss eines Finanzierungsvertrags über 7,5 Millionen Euro mit der Landesbank Baden-Württemberg speziell für die Erschließung des Wohngebiets Brunnenstraße in Neuhengstett zugestimmt. Der Grunderwerb und die Erschließung werden dabei als sogenanntes "kreditähnliches Rechtsgeschäft außerhalb des Haushalts" finanziert und wurden so auch vom Landratsamt Calw als Kommunalaufsicht genehmigt. Diese Summe reicht mittlerweile jedoch nicht mehr aus, um die Gesamterschließung zu stemmen.

Aktuell würden für die weitere geplante Projektabwicklung zusätzliche Finanzmittel in Höhe von bis zu drei Millionen Euro benötigt, so die Verwaltung in ihrer Sitzungsvorlage. Der höhere Finanzbedarf erkläre sich überwiegend durch "Sonderereignisse", die man vorab nicht habe erkennen können, sowie durch Entscheidungen des Gemeinderates, die erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Projekts getroffen wurden. Dabei liege die vorgeschlagene Erhöhung des Kreditrahmens "zur Sicherheit etwas über den voraussichtlichen zusätzlichen Kosten" – um, wie es Gerhard Dietz für die Kämmerei erläuterte, auch noch "einen Puffer" zu haben: Ein Grund, warum man mehr Geld als ursprünglich kalkuliert brauche, sei der kurzfristig mögliche Erwerb von zusätzlichen Grundstücksflächen durch die Kommune; hier wolle man mit dem zusätzlichen Kreditpolster eventuelle weitere Angebote an die Gemeinde auch nutzen können.

Nach den ursprünglichen Kostenberechnungen aus dem Jahr 2018 beliefen sich die Erschließungskosten ohne Grunderwerb für das Gebiet mit einer Nettobaulandfläche von rund 42 000 Quadratmetern auf gut 7,5 Millionen Euro. Die bereits vor 2018 angefallenen Kosten wurden vorfinanziert und müssten noch dazu addiert werden. Für die Erschließung hatte der Gemeinderat im Juli 2018 dem Abschluss eines Vertrags mit dem Erschließungsträger Geoteam Ingenieure Bau GmbH sowie "einer Kostenerstattungs- und Ablösevereinbarung mit dem Erschließungsträger" zugestimmt.

Die drei Millionen Euro mehr werden nun in erster Linie für ein Mehr an Bauflächen für die Gemeinde benötigt. Die Kommune habe "aufgrund glücklicher Umstände" noch weitere Flächen erwerben können und muss nun für den Kauf und die anteiligen Erschließungskosten einen Betrag von 1,676 Millionen Euro aufwenden. Aktuell beträgt die Gesamtfläche aller Bauplätze für die Gemeinde damit knapp 28 700 Quadratmeter – aus deren späteren Verkauf die Rückzahlung des gesamten Kreditvolumens finanziert werden soll. Weshalb man, wie Kämmerin Ingrid Schmid auf Nachfrage der Räte bestätigte, seitens der Gemeinde davon ausgehe, dass auch das Landratsamt als Kommunalaufsicht der Erhöhung des Kreditvolumens noch zustimmen werde.

Eine weitere Kostenerhöhung resultiere zudem aus einer optimierten Gehwegflächen- und Straßengestaltung. Neben den bereits vom Technischen Ausschuss (TA) im März beschlossenen Detailverbesserungen in der Fußgängerführung (Gehwege, Querungshilfen) habe sich aus bautechnischer Sicht ergeben, dass die Wasserführung (Oberflächenwasser Straßenraum) ebenfalls angepasst werden müsse. Für alle am Schlaichdorn erforderlichen Maßnahmen werde (Stand heute) ein Mittelbedarf von 150 000 Euro angenommen.

Weiterer "Kostentreiber": das geplante kommunale Nahwärmenetz. Die aktuelle Konzeption sehe hier bekanntlich den Ausbau in zwei Richtungen vor: Das Neubaugebiet und Gebäude in dem Bereich würden aktuell und bis Ende des Jahres über eine Netzanbindung verfügen. Bisher fehle aber noch das Ausbaukonzept für die Streckenführung "Schule – Rathaus Neuhengstett". Es habe eine Trassenführung gegeben, die über das Schulgelände und das Nachbargrundstück führte, dann weiterführend über das Gelände des von der Lebenshilfe genutzten Grundstücks bis zum Rathaus. Die Verhandlungen würden sich allerdings dermaßen hinziehen, so dass die Verwaltung hier zweckmäßigerweise eine Alternativtrasse habe prüfen lassen. Die Kosten für diese Anbindung über den Weg Ottenbronner Straße erfordere aber rund 100 000 Euro zusätzlich. Auch wenn Gemeinderat und TA hier erst zukünftig über die genaue Trassenführung entscheiden würden, sei dennoch vorsorglich der Betrag dafür schon jetzt in die Kalkulation mit einbezogen worden.

Außerdem auf der Teuerungs-Liste der Brunnenstraße: das Kommunale Breitband-Glasfasernetz. Zusätzlicher Aufwand bisher: 50 000 Euro "Schätzkosten", die noch durch Fachplanungen "unterfüttert werden" müssten, wenn die Maßnahme konkret ansteht. Und: Das Investorenauswahlverfahren, das bis zur Jahresmitte abgeschlossen sein soll – auch hier sollen "sicherheitshalber" für Preisgelder und Nebenkosten 20 000 Euro eingestellt werden, um auf der Grundlage zeitnah in die Vermarktung der Grundstücksflächen eintreten zu können. Schließlich: die Straßenbeleuchtung. Im Haushalt der Gemeinde Althengstett sind für 2020 keine Mittel für eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Es bestehe aber die Annahme, dass im Altbestand Kosten anfallen könnten.

Zu guter Letzt: das Löschwasserbecken. Nach Abstimmung mit der Feuerwehr Althengstett habe das Bauamt die grundsätzlichen Anforderungen hierfür auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben an den Erschließungsträger und die beauftragten Planer Klinger und Partner weitergeleitet. Die Kosten für das zusätzlich erforderliche Löschwasserbecken in Höhe von rund 130 000 Euro sind dabei neu zu finanzieren.

Wirklich teuer wird der neue Kredit für die Gemeinde aber nicht: Die L-Bank Baden-Württemberg habe für die Erhöhung des Kreditrahmens gleichbleibende Konditionen angeboten, wobei der Zinssatz vierteljährlich entsprechend der Geldmarktlage neu festgesetzt werde und im Moment (Stand 11. Mai) bei 0,639 Prozent jährlich liege. Bereitstellungszinsen für nicht in Anspruch genommene Mittel würden nicht anfallen, Tilgungen seien jederzeit durch Erlöse aus Grundstücksgeschäften möglich.