Hans Wurster, Ortsbaumeister und Leiter des Bauamts, hatte der Frau Anfang des Jahres die Situation erläutert. An dieser hat sich bisher nichts geändert, wie Wurster auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt.
Der Bauherr, auf dessen Grundstück das Wartehäuschen einmal stehen soll, möchte zunächst seine Doppel-Fertiggarage errichten. Erst wenn die steht, lasse sich sagen, wie viel Fläche der Bauherr von seinem Grundstück an die Gemeinde verkaufen kann, um dort das Wartehäuschen aufzustellen, erläutert der Bauamtsleiter. Das ist auch der Grund, warum die Verwaltung es nicht einfach jetzt schon errichten und bei der Lieferung der Garagen kurzzeitig wieder abbauen kann.
Ob das am Ärger der Frau etwas ändern kann? Da könne man wohl noch die nächsten fünf Jahre warten, bis die Fertiggaragen stehen, meint die Mutter. Für sie ein untragbarer Zustand. "Das ist ja die Einflugschneise von Althengstett." Entsprechend zugig und kalt ist es an der Haltestelle im Starenweg. Ihre Tochter sei schon einmal durchnässt in der Schule angekommen. Wenn dort nun, wegen Corona, nicht mehr geheizt, sondern ständig gelüftet werde, dann ist es für die Frau nur eine Frage der Zeit, bis ihr Kind und alle anderen, die im Regen an der Haltestelle standen, krank werden.
"Jetzt muss was geschehen!", fordert die Frau. "Es hat jede Haltestelle ein ›Dächle‹, nur die nicht." Das bestätigt Wurster, verweist aber auch darauf, dass in Althengstett zwar alle Haltestellen überdacht sind. Dazu verpflichtet sei die Gemeinde jedoch nicht. Landauf, landab sehe es ganz anders aus.
Verwaltung kann Bauherr nicht zwingen
Trotzdem war es auch der Wunsch der Verwaltung, dass das Häuschen im Starenweg vor dem Winter steht. Das hatte der Ortsbaumeister im Februar erläutert. Versehen mit dem Zusatz, dass die Verwaltung den Zeitplan des Bauherren nicht kenne.
Die erneute Kritik der Frau, die sie dieses Mal nur gegenüber unserer Zeitung geäußert habe, hat Wurster zum Anlass genommen, beim Bauherrn einmal nachzufragen. Dessen Antwort: Es gebe "keine konkrete Zeitschiene in Bezug auf die Errichtung der Garagen". Ohnehin weist Wurster darauf hin, dass die Verwaltung den Grundstückseigentümer natürlich nicht dazu zwingen könne, die genehmigte Doppelgarage zu einer bestimmten Zeit zu bauen.
"Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass auch in diesem Winter noch kein Unterstand errichtet wird."
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