Bei der neuen Form zur Betreuung des Forsts werden die bisherigen Strukturen weitgehend erhalten bleiben. Foto: Bausch Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Vereinbarung zu forstlichem Revierdienst und Holzverkauf vorgesehen

Althengstett. Jahrelang war völlig unklar, wie es mit der Betreuung des Gemeindewaldes weitergehen würde. Nun ist Gewissheit eingekehrt: Der Althengstetter Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung "die Wahrnehmung der forsttechnischen Betriebsleitung des forstlichen Revierdienstes, des Holzverkaufs und der Wirtschaftsverwaltung für den Gemeindewald durch das Landratsamt Calw" ab dem Jahr 2020. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Vereinbarungen mit dem Landkreis abzuschließen.

Die Forstreform war deshalb nötig geworden, weil das Bundeskartellamt wettbewerbliche Bedenken hatte und gegen die in Baden-Württemberg praktizierte Handhabung im Bereich der Forstbetreuung klagte (wir berichteten). "Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 15. März 2017 die Entscheidung gefällt, wonach die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes vollständig bestätigt wurde", unterstrich Bürgermeister Clemens Götz.

Der Bundesgerichtshof habe schließlich am 12. Juni 2018 die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts sowie das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und "so allen Beteiligten Zeit verschafft, den bereits eingeschlagenen Weg der Forststrukturreform weiterzugehen".

Inzwischen haben sich die zuständigen Gremien des Landes und des Landkreises intensiv mit der brisanten Angelegenheit befasst und praktikable Lösungen gefunden.

Land betreut den Staatswald

Die Betreuung des Staatswaldes wird künftig vom Land wahrgenommen. Daher wird ein neuer Zuschnitt der Reviere im Kreis notwendig. Angedacht ist, dass die Wälder der vier Verbandsgemeinden Althengstett, Gechingen, Ostelsheim und Simmozheim künftig zu einem gemeinsamen Revier zusammengelegt werden. "Nachdem inzwischen favorisierten Kooperationsmodell können die bisherigen Strukturen weitgehend erhalten bleiben", so Götz. Die Kommunen können dabei weiterhin die forstwirtschaftlichen Leistungen des Landratsamts nutzen.

Der Landkreis wird allerdings einen Kostenbeitrag in Höhe der tatsächlichen Gestehungskosten erheben, die nach den vorläufigen Berechnungen um 30 Prozent höher liegen als die bisherigen Beiträge. In Zahlen bedeutet dies für die Gäukommune einen höheren Beitrag von rund 13 500 Euro.

"Die Alternative wäre der Aufbau einer eigenen Forstorganisation, gegebenenfalls mit anderen Gemeinden, was für Althengstett aus heutiger Sicht angesichts der Gemeindewaldgröße keine vergleichbare Lösung darstellt", hob Götz hervor. Bei der Strukturreform für die Betreuung des Gemeindewaldes würden die bisherigen bewährten Strukturen weitgehend erhalten bleiben, so der Schultes.