Gebühren für die Wasserver- und Abwasserentsorgung in Althengstett bleiben unverändert – vorerst.Foto: Büttner/dpa Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Preise für Wasser und Abwasser stabil / 80 Prozent Kostendeckung

Althengstett. Zumindest für das laufende Jahr bleibt alles, wie es ist. Gemeint sind die Gebühren für die Wasserver- und Abwasserentsorgung in Althengstett sowie seinen Ortsteilen. So die zugehörigen Entscheidungen während der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.

Keine große Diskussion

Bei jeweils einer Enthaltung stimmte das Gremium den Vorschlägen der Verwaltung ohne große Diskussion und Aussprache zu. Grundsätzlich ein Pro forma-Beschluss, wie er vom Gemeinderat jedes Jahr neu getroffen werden muss. Da es sich dabei in Teilen um Ermessensentscheidungen der Verwaltung und des Gemeinderats handelt, verlangt die Rechtsprechung hier jährliche neue, transparente Beschlüsse zur detaillierten Gebührenkalkulation.

Der erste Teil der Entscheidungen betrifft die Gebühren für die Wasserversorgung, die Althengstett bei seinen Bürgern für das bereits laufende Haushaltsjahr 2020 erheben möchte. Die Verbrauchsgebühren bleiben hier auch aufgrund der erfolgten Neukalkulation unverändert – wie seit Beginn des Jahres 2017. Die damals festgesetzten Gebührensätze gelten demgemäß auch weiterhin: Die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter Frischwasser beträgt damit unverändert 2,05 Euro netto (2,19 Euro/Kubikmeter inklusive sieben Prozent Mehrwertsteuer).

Außerdem gelten die zum 1. Januar 2019 zuletzt neu festgesetzten Grundgebühren gemäß der gültigen Wasserversorgungssatzung (WVS) auch weiterhin, wobei die Grundgebühr gestaffelt erhoben wird nach der Zählergröße (Zählergebühr). Sie beträgt je nach Durchflussmenge der Wasserzähler 1,17 Euro je Monat (Maximaldurchfluss drei bis fünf Kubikmeter je Stunde) bis zu 20 Euro je Monat (mehr als 30 Kubikmeter je Stunde).

Auch bei der Schmutzwasser- und der Niederschlagswassergebühr bleibt fürs laufende Jahr alles beim Alten. Bei den Verbrauchsgebühren gelten die zum 1. Januar 2017 beschlossenen Gebührensätze weiter: Für Schmutzwasser ist demnach auch weiterhin eine Gebühr von 3,25 Euro je bezogenem Kubikmeter Frischwasser fällig. Die Niederschlagswassergebühr beträgt dem gegenüber 0,50 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche.

Die Gebühren für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Gruben werden ebenfalls entsprechend den zum 1. Januar 2017 beschlossenen Sätzen unverändert erhoben.

Allerdings sei schon jetzt klar, so Althengstetts Bürgermeister Clemens Götz in seinen weiteren Erläuterungen im Gemeinderat zu diesem Themenkreis, dass die Verwaltung spätestens für das kommende Haushaltsjahr 2021 eine Erhöhung (auch) für die Erhebung der Verbrauchsgebühren für Frischwasser empfehlen werde; für die Entwicklung der Grundgebühr beim Frischwasser steht diese Erhöhung zum 1. Januar 2021 bereits in der bestehenden Wasserversorgungssatzung: Danach bleibt die Grundgebühr bei kleinen Zählern (bis maximal fünf Kubikmeter/Stunde) auch für 2021 zwar gleich, bei großen Zählern aber steigt die Gebühr – bei einer Durchflussmenge von maximal 20 Kubikmeter/Stunde von zehn auf 16 Euro im Monat, bei 30 Kubikmetern/Stunde und mehr von 20 auf 33 Euro.

Wie hoch im Vergleich dazu die tatsächlichen Verbrauchsgebühren dann steigen könnten, bleibt derzeit offen. Bereits für das laufende Jahr gilt, so ist aus der Sitzungsvorlage zur Entwicklung der Wassergebühren ersichtlich, dass mit dem aktuellem Kubikmeter-Preis von 2,05 Euro (netto; 2,19 Euro brutto) nur eine knapp 80-prozentige Kostendeckung in Bezug auf den Haushaltplan der Wasserversorgung erreicht werden kann. Bei einer 100-prozentigen Kostendeckung müsste der Kubikmeter-Preis für Frischwasser schon jetzt bei kalkulatorischen 2,57 Euro (netto; 2,75 Euro brutto) liegen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung nahm das Gremium im Rahmen seines Haushaltsentscheids für das laufende Haushaltsjahr 2020 auch die Wirtschaftspläne 2020 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung sowie den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung einstimmig an.