Manuel Hagel (rechts) wittert Ungemach in der Beamtendebatte – Thomas Strobl ist auf seine Linie eingeschwenkt. Foto: imago/ Arnulf Hettrich

Der Plan der Landesregierung, die Altersgrenze bei der Verbeamtung anzuheben, ist vorerst gescheitert – auch weil das Innenministerium vom Motor zum Bremser geworden ist.

Der Plan der Landesregierung, die Altersgrenze für Verbeamtungen von derzeit 42 Jahren nach oben zu hieven, ist erst einmal auf Eis gelegt. Die CDU-Fraktion und ihr Spitzenmann für die Landtagswahl, Manuel Hagel, haben sich quer gelegt. Bemerkenswert ist in dem Fall die Kehrtwende von Innenminister Thomas Strobl (CDU). Denn sein Haus hat dieses Vorhaben zunächst eindeutig befürwortet – um sich dann Hagels Bedenken flexibel anzuschließen.

 

Noch im April hatte das Innenministerium unmissverständlich angeregt, die Altersgrenze anzuheben. Der Minister sei verschiedentlich, auch vom Hauptpersonalrat, darauf angesprochen worden, heißt es in einer Stellungnahme seines Ressorts von Mitte April. Und: „Das Innenministerium hatte diesen Vorschlag bereits in das vom Staatsministerium betriebene Projekt ,Personaloffensive für den öffentlichen Dienst‘ eingebracht.“ Demnach war dieses Haus eher eine treibende Kraft dieses Plans.

Zahlreiche Argumente für eine Anhebung

Ausführlich wird begründet, warum man sich für eine „maßvolle Erhöhung beispielsweise auf 45 Jahre“ einsetzt: Die bisherige Grenze für Neueinstellungen in den Landesdienst erschwere die Fachkräftegewinnung. Die Möglichkeit einer Verbeamtung erhöhe die Attraktivität der Tätigkeit und könne ausschlaggebend sein, in die öffentliche Verwaltung zu gehen. Bewerber mit langjähriger Berufserfahrung und Quereinsteiger könnten darin einen Mehrwert sehen.

Zugleich wird vorhergesagt, dass die absolute Anzahl zusätzlicher Verbeamtungen in einer „überschaubaren Größenordnung“ bleiben würde. Und finanzielle Risiken durch Versorgungslasten verminderten sich durch die Anrechnung etwaig bestehender Rentenansprüche aus früherer Erwerbstätigkeit. Ohnehin sei die in Baden-Württemberg geltende Altersgrenze von 42 Jahren im bundesweiten Vergleich niedrig.

Obwohl alle Ressorts die entsprechende Kabinettsvorlage abgezeichnet haben, wollte letztlich niemand als Verlierer dastehen. Schnell schloss sich auch Strobl den Vorbehalten von Hagel an – nach der Devise: bloß nicht noch mehr den Verdacht vor der Landtagswahl im März 2026 schüren, dass da noch Vertraute mit dem Beamtenstatus versorgt werden sollen. Diese Argumentation wird in der Regierung nicht allgemein geteilt: Entweder man halte den Ansatz für richtig oder falsch, heißt es – die Idee, den Plan nach der Wahl wieder aufzugreifen, sei seltsam. In jedem Fall wird sich vorerst niemand mehr dafür verkämpfen – auch das Finanzministerium nicht, das von der Staatskanzlei beauftragt worden war, das Personalentwicklungspaket mitsamt Änderung der Landeshaushaltsordnung vorzubereiten.

Über die Aktualität im Unklaren gelassen

Ungewöhnlich ist zudem, dass der Beamtenbund zwar über die Personaloffensive des früheren Chefs der Staatskanzlei, Florian Stegmann, informiert war – nicht aber über die Aktualität im Detail. Insofern war der Landesbund-Vorsitzende Kai Rosenberger ziemlich überrascht, als Anfang Mai plötzlich öffentlich wurde, dass die Hürden für künftige Beamte gesenkt werden sollen – was zunächst schon abgehakt schien.

Während der Gewerkschaftsbund (DGB) die Ausweitung als sinnvolle Maßnahme ansieht, nimmt der Beamtenbund eine vorsichtigere Haltung ein: „Bei einer moderaten Anhebung bis 44 oder maximal 45 Jahre hätten wir vielleicht mitgehen können, um den horizontalen Berufswechsel ein Stück weit zu lockern“, sagt Rosenberger – darüber hinaus wäre er „ganz sicher nicht mehr dabei“. Im Grunde sehe er da „keinen Anlass“.

Beamtenbund sieht eine Ausweitung kritisch

Auch der Vergleich mit anderen Bundesländern gebe diesen nicht her. „Das Berufsbeamtentum ist prinzipiell auf Lebenszeit angelegt.“ Angesichts der Pensionsansprüche mit einer Mindestpension von ungefähr 1800 Euro nach fünf Jahren der aktiven Beamtenphase „ist es gesellschaftspolitisch aus meiner Sicht sehr gefährlich, dieses Alter anzuheben“. Denn „jeder Rentner muss sich Jahrzehnte lang für solche Ansprüche strecken“. Entscheidend sei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Verhältnis zwischen aktiver Dienst- und passiver Versorgungszeit zu beachten sei.

Heißt: der Zeitraum von der Verbeamtung bis zum Ruhestand sollte in der Regel mindestens so groß sein wie der ab Pensionseintritt bis zum Tod. Den Eindruck, man könne sich die Pension mit weniger Dienstjahren quasi erschleichen, will auch der Beamtenbund vermeiden, um der Kritik an den Kosten des Beamtentums für den Steuerzahler nicht neue Nahrung zu geben.