Wer vorzeitig in Rente geht, kann auch in diesem Jahr seine Altersbezüge deutlich aufstocken. Foto: dpa/Stephan Scheuer

Um Personalengpässe während der Pandemie zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die Grenze für den Hinzuverdienst vorübergehend neu festgesetzt. Was gilt in diesem Jahr?

Frührentner, die sich gerne etwas hinzu verdienen, können sich freuen. Auch in diesem Jahr gilt: Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wird auch in diesem Jahr auf 46 060 Euro angehoben, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente.

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Der Gesetzgeber hat entschieden: Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze – aktuell darf der Jahrgang 1956 abschlagsfrei gehen – die Rente antreten will, muss finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Von der Rente werden dann 0,3 Prozent abgezogen – und zwar für jeden Monat, den jemand früher geht.

Seit Corona ist es anders

Hinzu kommt, dass Frührentner normalerweise nur wenig hinzuverdienen dürfen – die ursprüngliche Grenze beträgt 6300 Euro pro Jahr, also 525 Euro pro Monat. Doch seit Corona ist es anders.

Bereits 2020 war die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von diesen 6300 Euro auf 44 590 Euro angehoben worden. 2021 wurde die Hinzuverdienstgrenze auf 46 060 Euro erhöht. Und dieser Wert gilt auch in diesem Jahr. Voraussichtlich ab 2023 gilt wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Kalenderjahr, wie die Rentenversicherung mitteilt.

Personalengpässe vermeiden

Der Gesetzgeber reagierte damit auf den durch die Covid-19-Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen, erklärt Rentenversicherung. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach dem Renteneintritt erleichtert werden. Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt sowohl für Neu- wie auch Bestandsrentner.