Der Stromkonzessionsvertrag mit den Stadtwerken Bad Herrenalb läuft am 20. Dezember aus. In der Gemeinderatssitzung am 17. Dezember soll er neu vergeben werden.
Der bisherige Stromkonzessionsvertrag für das Bad Herrenalber Stadtgebiet läuft am 20. Dezember aus. Deshalb soll er in der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 17. Dezember, ab 18 Uhr im Rathaus neu vergeben werden.
Nur ein Angebot eingegangen
Der neue Vertrag, der wieder mit der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH abgeschlossen werden soll, soll eine Laufzeit von 20 Jahren ab dem 21. Dezember 2025 haben. Inhalt des Konzessionsvertrages ist das Recht zur Nutzung der öffentlichen Verkehrswege im Stadtgebiet für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zum Zwecke der Versorgung der Bürger mit Strom.
Die Stadt ist verpflichtet, dieses Wegenutzungsrecht „in einem wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren“ zu vergeben, heißt es in der Sitzungsvorlage zum Tagesordnungspunkt. Bei der Vergabe der Stromkonzession seien zudem Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu beachten und zudem Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu berücksichtigen.
So hat die Stadt bereits im Oktober 2023 das Auslaufen des bisherigen Stromkonzessionsvertrags im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Laut Sitzungsvorlage sei daraufhin zunächst ein „indikatives Angebot“, also eine unverbindliche Absichtserklärung, sowie später ein verbindliches Angebot von den Bad Herrenalber Stadtwerken eingegangen.
Erstes Angebot weicht von Mustervertrag ab
Dieses Angebot wurde von einem Düsseldorfer Rechtsanwaltsbüro geprüft. Das Ergebnis dieser Auswertung ist laut Vorlage, dass das Angebot der Stadtwerke „die Anforderungen der Stadt erfüllt und einen an den Zielen des EnWG ausgerichteten Stromnetzbetrieb gewährleistet“. Im Gutachten heißt es dazu wörtlich: „Die Regelungen des vorgelegten Konzessionsvertrages berücksichtigten nach meiner Prüfung die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Stadt und ihrer Einwohner. Durch den Abschluss des Konzessionsvertrages wird die Erfüllung der Aufgaben der Stadt nicht gefährdet.“ Der Vertrag regle die Belange der Stadt im Verkehrs- und Versorgungsbereich „in ausgewogenem Maße“ und wahre die notwendigen Einflussrechte der Stadt bei entsprechenden Baumaßnahmen.
Grundlage des Angebots sollte ein Musterkonzessionsvertrag des Städtetages Baden-Württemberg sein. Das bereits 2024 dem Gemeinderat vorgelegte Angebot der Stadtwerke sei in Teilen von diesem Mustervertrag abgewichen. Die Verwaltung hatte laut Vorlage über diese Abweichungen erst nach Beschlussfassung und im Rahmen der Vorbereitung zur Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde Kenntnis erhalten, so dass die einzelnen Abweichungen bewertet und in Teilen nachverhandelt wurden.
Neben dem Vertragsentwurf haben die Stadtwerke zudem ein Störungsbeseitigungskonzept, ein Netzkonzept sowie ein Konzept zum umweltverträglichen Netzbetrieb vorgelegt.
Stadt plant mit Erträgen von 182 000 Euro
Im städtischen Haushaltsplan hat die Verwaltung bereits Erträge von 182 000 Euro für das Jahr 2026 sowie die Folgejahre angesetzt. Laut Vertrag werde der Stadt die höchstzulässige Konzessionsabgabe für die Dauer des Vertrags sowie der höchstmögliche Kommunalrabatt auf die Netznutzungsentgelte gewährt.
2024 habe die Konzessionsabgabe bereits mit einer Gutschrift in Höhe von rund 193 000 Euro abgerechnet werden. Davon seien 5000 Euro aus weiteren Vorjahren. So könnten die „konservativ angesetzten Einnahmen in Höhe von 182 000 Euro aus der Konzessionsabgabe auch weiterhin angenommen werden“, heißt es in der Vorlage weiter.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet deshalb wie folgt: „I. Der beilegende Stromkonzessionsvertrag für das Stadtgebiet Bad Herrenalb mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab dem 21.12.2025 mit der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH wird angenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag mit der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH zu schließen und diesen bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.“ Zudem soll der Beschluss des Gemeinderates vom 7. August 2024 aufheben.