Wegen Körperverletzung, Einbruch und Nötigung musste sich ein Altensteiger vor dem Nagolder Amtsgericht verantworten.
Der Vorfall ereignete sich am späten Abend des 2. November 2024. Der Angeklagte tauchte mit seiner Freundin im Garten ihrer Mutter auf und verlangte die Rückgabe eines Tablets. Als sie das verweigerte und ins Wohnzimmer zurückging, habe der 26-Jährige laut Anklageschrift versucht, die Tür mit voller Wucht aufzudrücken. Als sie daraufhin leicht geöffnet wurde und er zu hören bekam, sofort zu verschwinden, habe er sich Zutritt verschafft.
Auf Verlangen von Richter Martin Link schilderte der Beschuldigte, wie es zu dem Eklat kam. Er habe mit seiner Freundin zusammengelebt und sich auch um deren kleinen Sohn gekümmert. Unangenehm aufgefallen sei ihm, dass der Junge einmal versuchte, nach seinem Geschlechtsteil zu greifen, er beim Duschen zuschauen wollte und aus heiterem Himmel aggressiv werden konnte. Das habe er komisch gefunden und die Mutter seiner Freundin darauf angesprochen.
Diese habe ihm erzählt, dass das Jugendamt eingeschaltet worden sei und der Junge acht Tage bei ihr verbrachte. Als er seine Freundin informierte, habe sie entrüstet reagiert. An besagtem Abend wollte sie ihre Mutter deswegen zur Rede stellen und bei dieser Gelegenheit, einen ihr gehörenden Tablet-Computer mitnehmen. Der Freund sollte mitkommen.
Aussagen widersprechen sich
Er habe sich erst auf mehrmaliges Bitten dazu bereiterklärt, berichtete der Angeklagte in der Verhandlung. Vor dem Haus seien beide beschimpft worden. Als die Wohnzimmertür ins Schloss fiel und auf heftiges Klopfen kurz geöffnet wurde, sei er angegriffen worden.
Die als Zeugin geladene Mutter schilderte den Vorfall anders. Der Angeklagte habe die Tür regelrecht aufgestoßen und sie dabei an der linken Hand verletzt. Noch am selben Abend sei sie ins Nagolder Krankenhaus gefahren und habe sich untersuchen lassen. Der Arzt habe eine eine Schwellung des Daumens festgestellt, die man mit einer Salbe behandeln könne. Sie hat den Partner ihrer Tochter wegen gefährlicher Körperverletzung, Wohnungseinbruch und Nötigung angezeigt.
Wie lange er sich im Wohnzimmer aufhielt, wollte der Richter wissen. Er habe das Tablet gesucht, hinter dem Sofa gefunden und sei sofort gegangen. Die Tochter konnte keine Aussage machen, weil sie in einer Klinik lag. Ihre Aussage bei der Polizei wurde mit Einverständnis des Staatsanwalts verlesen.
Richter um Schlussstrich bemüht
Demnach habe sie ihre Mutter wegen unwahrer Behauptungen zur Rede stellen und außerdem das Tablet zurückhaben wollen. Ihr Freund sei von der Mutter beleidigt und geschlagen worden.
Für Richter Link war die Prellung nicht bewusst herbeigeführt und deshalb keine gefährliche, sondern nur eine fahrlässige Körperverletzung. Außerdem habe der Angeklagte die Wohnung nach dem Auffinden des Tablet-Computers sofort wieder verlassen. Der Richter war bestrebt, einen Schlussstrich unter die Angelegenheit zu ziehen und stellte dem Beschuldigten in Aussicht, mit einer Geldstrafe davonzukommen, wenn er sein Fehlverhalten zugeben würde. Er wollte ihm aber nichts „aufschwatzen“.
Mit diesem Angebot tat sich Staatsanwalt Marian Jander schwer. Auch wenn der junge Mann nicht mit Vorsatz gehandelt habe, der Daumen nur geschwollen sei und der unerlaubte Zutritt in die Wohnung von ihm in der Verhandlung bedauert worden sei, dürfe nicht verschwiegen werden, dass sein Strafregister bereits elf Eintragungen aufweise – angefangen von der Erschleichung staatlicher Leistungen bis zu sexueller Belästigung und Körperverletzung.
Strafmaß: 900 Euro
Deshalb beantragte Jander eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung und die Zahlung von 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation.
Vor der Urteilsverkündung erfuhr der Richter auf Nachfrage, dass die Mutter wieder Kontakt zu ihrer Tochter habe, der Angeklagte von seiner Freundin getrennt sei, er sich um eine Arbeit bemühe, den festen Willen habe, sein Leben neu zu ordnen und deshalb von Karlsruhe nach Altensteig umgezogen sei. Weil er derzeit von Bürgergeld lebt und Schulden in Höhe von 15 000 Euro hat, setzte Link das Strafmaß auf 900 Euro (60 Tagessätze zu 15 Euro) fest.