Das Gericht lehnte die Beweisanträge ab. (Symbolbild) Foto: blende11.photo - stock.adobe.com

Die Verteidigung des 46-Jährigen, der eine Teenagerin in Altensteig vergewaltigt haben soll, hat weitere Vernehmungen beantragt. Die Staatsanwaltschaft vermutet eine Verzögerungstaktik.

Im Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung im September 2024 an einer 17-Jährigen in Altensteig hat die Verteidigung des Angeklagten weitere Zeugenbefragungen beantragt.

 

Im Fokus steht das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) des Mädchens. Im Februar 2025 wurde dieses abrupt mit einem Aufhebungsvertrag beendet, nachdem die Teenagerin einem Mitarbeiter einen sexuellen Übergriff unterstellt haben soll.

Teenagerin berichtete von Übergriff bei der FSJ-Stelle

Die Verteidigung wollte nun die Mitarbeiterin vernehmen, der die heute 18-Jährige von dem mutmaßlichen Übergriff erzählt habe und die Personalakte in den Prozess einbringen.

Auch sollte das mutmaßliche Opfer nach Willen der Verteidigung erneut befragt werden. Dieses hatte bei einem Ermittlungsrichter ausgesagt, die Videoaufnahme wurde vor Gericht abgespielt.

Schon von Anfang an stand die Glaubwürdigkeit der Teenagerin in Frage. So erzählten Betreuer aus der Einrichtung, in der die psychisch kranke junge Frau im vergangenen September noch lebte, sie habe häufiger die Unwahrheit erzählt.

Die Verteidigung wies in ihrem Antrag darauf hin, dass das mutmaßliche Opfer schon früher Fantasie und Realität vermischt habe und womöglich nicht mehr unterscheiden konnte.

Das Amtsgericht Calw hatte den Fall im März 2025 an das Landgericht Tübingen verwiesen, da ein Strafmaß im Raum stand, dass dieses nicht verhängen dürfe. Laut Verteidigung ging es dabei auch um die Folgen der mutmaßlichen Tat. Jedoch: Der Übergriff bei ihrer FSJ-Stelle soll nur kurz vorher gewesen sein. Möglicherweise sei es dem Mädchen im März deshalb schlechter gegangen. Das dürfe aber nicht dem Angeklagten zugerechnet werden.

Schon vorher mit Thema Vergewaltigung beschäftigt

Zudem wollte die Verteidigung die junge Frau erneut befragen, da diese sich schon vorher mit dem Thema „Vergewaltigung“ beschäftigt habe und es zwischen ihren Aussagen bei Polizei und beim Ermittlungsrichter Unterschiede gebe.

Die Staatsanwaltschaft und schließlich auch das Gericht sahen das anders. Die Staatsanwaltschaft vermutete in ihrer Stellungnahme, dass die Anträge nur zur „Verschleppung des Verfahrens“ gestellt wurden.

Unter anderem waren die Anträge nicht konkret genug. So sei etwa nicht ausgeführt, wann und in welcher Form sich die Teenagerin mit dem Thema „Vergewaltigung“ befasst haben sollte. Auch konnte die Kammer keine wesentlichen Unterschiede in den Aussagen erkennen. Zur Frage, ob sie Realität und Fantasie auseinander halten könne, wandte die Staatsanwaltschaft ein, dass dies lediglich auf Vermutungen der Betreuer des Mädchens basiere.

Auch die Aussage, sie habe einen sexuellen Übergriff im FSJ behauptet, den es nie gegeben habe, sei eine Vermutung eines Zeugen. Das Mädchen habe nicht von „Vergewaltigung“ gesprochen, sondern von „Dingen, die sie nicht wollte.“

Eine Befragung der Mitarbeiterin an der damaligen FSJ-Stelle lehnte das Gericht ab. Die Teenagerin habe ihr nur davon erzählt. Zwar sei sie dem Vorwurf nachgegangen, doch inwiefern sie dies getan habe, blieb im Antrag unklar.

Die Verteidigung kündigte an, weitere Beweisanträge einzubringen.