Nach einer Schöffin wurde nun auch die Unabhängigkeit der sachverständigen Psychiaterin im Altensteiger Vergewaltigungsprozess in Frage gestellt.
Der Prozess gegen den 46-Jährigen, der mutmaßlich im September 2024 eine damals 17-Jährige vergewaltigt haben soll, neigt sich dem Ende zu. Von zehn angesetzten Verhandlungstagen sind sieben vergangen, ein achter wurde abgesetzt.
Mit beim Prozess ist auch eine psychiatrische Sachverständige, die ein Fragerecht bei Zeugenvernehmungen hat und den Prozess begleitet. Gegen sie wurde nun ein Ablehnungsgesuch eingereicht, also ein Befangenheitsantrag.
Allerdings konnte das Gericht keine Besorgnis zur Befangenheit feststellen, so dass das Gesuch zurückgewiesen wurde und die Psychiaterin weiter am Prozess teilnehmen kann – und der Prozess wie gehabt weiterläuft.
Es ist nicht der erste Antrag wegen Befangenheit in diesem Verfahren. Nachdem eine Schöffin in einer Verhandlungspause etwas sagte, was darauf schließen ließ, dass ihr Urteil gebildet sei, stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag. Diesem wurde stattgegeben, der Prozess startete neu.