Die Sanierung der Altensteiger Musikschule soll zum Teil mit Finanzhilfen des Landes finanziert werden. Foto: Thomas Fritsch

Der Altensteiger Gemeinderat hat die Immobilie Karlstraße 5 aus dem Sanierungsgebiet „Untere Stadt II“ in den Geltungsbereich des Sanierungsgebiets „Obere Stadt II“ überführt. Projektleiterin Sabine Morar informierte das Gremium bei dieser Gelegenheit über den Sachstand in beiden Quartieren.

Längerfristig plant die Stadt Altensteig, das bis dahin im Geltungsbereich des Sanierungsgebiets „Untere Stadt II“ gelegene Gebäude Karlstraße 5 abzubrechen und das Grundstück für die Erweiterung der unmittelbar angrenzenden Kindertagesstätte zu nutzen. Derzeit wird das Anwesen aber dringend für die Anschlussunterbringung Geflüchteter benötigt, so dass ein vom Land bezuschusster Abriss während des Geltungszeitraums des Sanierungsgebietes – dieser endet am 30. April 2026 – nicht realisiert werden kann.