Gericht: Angeklagter erklärt Untreue mit finanzieller und seelischer Ausnahmesituation

Altensteig/Nagold. Der 30-Jährige saß bei der Verhandlung im Nagolder Amtsgericht tief gebeugt auf der Anklagebank und sprach mit leiser Stimme. Er gab die Verfehlungen in sieben rechtlich selbstständigen Fällen nach dem Verlesen der Anklageschrift durch Staatsanwalt Roman Förster unumwunden zu.

Er habe sich damals in einer verzweifelten finanziellen Lage und seelischen Ausnahmesituation befunden. Der Besitzer einer Freizeiteinrichtung hatte sich gewundert, dass einige der über den Mitarbeiter eingezogenen Gebühren von Stammgästen nicht eingegangen sein sollen. "Ich habe ihn zweimal gefragt und er hat das jedes Mal verneint", sagte der Geschäftsführer mehrerer Firmen als Zeuge aus.

Zwei Jahre habe das gut geklappt, da sei ein gewisses Vertrauen entstanden, deshalb sei er umso mehr enttäuscht gewesen, dass ihn sein Mitarbeiter angelogen habe. Von dem unterschlagenen Geld werde er wahrscheinlich keinen Cent mehr sehen. Der Angeklagte entschuldigte sich in der Verhandlung ausdrücklich für sein Verhalten.

Dass er sich damals in einer schwierigen Situation befunden habe, wurde im Verlauf der Verhandlung durch Nachfragen von Richter Link deutlich.

Nach der Hauptsaison hatte ihn die Frau mitsamt der vier Kinder verlassen, war wieder zurückgekehrt und danach wieder mit den Kleinen zu ihrer Mutter in eine andere Stadt gezogen. Der Angeklagte: "Und alles Geld war weg." Um einigermaßen über die Runden zu kommen, habe er die eingenommenen 6248 Euro behalten.

Der 30-Jährige befindet sich zurzeit in psychologischer Behandlung. Was die Finanzen angeht, empfahl ihm Richter Link den Gang zur Schuldenberatung.

Geständnis und Entschuldigung wirken sich positiv aus

Dass der Angeklagte sein schuldhaftes Verhalten zugegeben und sich beim Besitzer des Altensteiger Campingplatzes entschuldigt habe und er damals in einer dramatischen Lage gewesen sei, wertete Staatsanwalt Roman Förster als strafmildernd. Das ändere aber nichts am Tatbestand der Unterschlagung, deshalb forderte er in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die man zur Bewährung aussetzen könne. So fiel auch das Urteil von Richter Link aus. Nur die Bewährungszeit dauert bei ihm nicht drei, sondern nur zweieinhalb Jahre.