Gericht: Verkäufer wegen Betrugs angeklagt / 500 Euro Strafe
Altensteig. Er hat im Dezember 2019 auf ebay ein Smartphone angeboten und verkauft. Der Empfänger überwies die geforderte Summe. Weil das Mobiltelefon nicht funktionierte, verlangte er sein Geld zurück, was der 25-Jährige ablehnte. Beim Versand sei das Smartphone in guten Zustand gewesen.
Als der Käufer einen Anwalt einschaltete und Anzeige wegen Betrug erstattete, überwies der Altensteiger den Betrag zurück, inklusive Anwaltskosten und sonstigen Auslagen, insgesamt waren es 498 Euro. Gegen den Strafbefehl – 40 Tagessätze zu 50 Euro – erhob er Widerspruch. Zur Verhandlung am Nagolder Amtsgericht erschien der türkische Angeklagte nicht. Über seinen Anwalt ließ er ausrichten, unschuldig zu sein. Dass das Mobiltelefon irreparabel beschädigt sei, habe er nicht wissen können. Mit dem Widerspruch wollte er erreichen, "dass die Sache aus der Welt geschafft und die Geldstrafe reduziert werde. Verteidiger Michael Doll führte in der Verhandlung an, sein Mandant sei ohne Beschäftigung, beziehe staatliche Leistungen in Höhe 1100 Euro, sei nicht vorbestraft und gesundheitlich angeschlagen, ein mehrwöchiger Aufenthalt in einer psychosomatischen Fachklinik stehe unmittelbar bevor. Nachdem der Schaden wiedergutgemacht wurde, plädierte Richter Martin Link für die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro an die Fachstelle Sucht. Weil sich der Angeklagte gegenüber dem Käufer "nicht korrekt verhalten hat", zögerte Staatsanwalt Benedikt Quarthal zuerst, stimmte der Einstellung aber letztlich zu. Der Wunsch des Verteidigers, dass sein Mandat die Strafe in fünf Raten zu 100 Euro bezahlen kann, lehnte der Richter ab.