Uwe Thaler hat in letzter Zeit wiederholt einen Blick in die zwischenzeitlich 110 Seiten umfassende Gerichtsakte geworfen. Immer an seiner Seite ist Hund Bruno. Foto: Köncke

Landgericht weist Antrag ab. Uwe Thaler zu Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld an Joggerin verurteilt.

Altensteig - Uwe Thaler ist enttäuscht. Das Landgericht Tübingen hat dem Holzbildhauer aus Altensteig schriftlich mitgeteilt, dass seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Nagold keine Aussicht auf Erfolg habe. "Ich fühle mich nach wie vor ungerecht behandelt", erklärte der 55-Jährige.

Mit einem Weißwurstfrühstück auf seinem Hof hat er sich am Sonntag bei all denen bedankt, "die mich durch Telefonanrufe, Geld- und Futterspenden ermutigt haben, auch in Zukunft ehrenamtlich altersschwache, kranke und verhaltensauffällige Hunde zu versorgen". Ohne deren Hilfsbereitschaft und Solidarität "hätte ich damit aufgehört".

Drei nicht mehr vermittelbare Hunde vom Tierheim hat der 55-Jährige zuletzt aufgenommen, ihnen genug zu fressen gegeben, täglich gemeinsame Spaziergänge unternommen, "viele Streicheleinheiten verteilt" und sie bis zum Tod gepflegt. Nötig gewesen sei das besonders beim zwölf Jahre alten ungarischen Jagdhund "Bruno", der am Anfang jeden, der ihm zu nahe gekommen sei, aus Angst gebissen habe.

Inzwischen sei er "friedlich wie ein Lamm". Mitgenommen habe ihn das kürzliche Ableben der 13 Jahre alten Deutschen Bracke "Bronco". Die Tierärztin diagnostizierte ein akutes Organversagen. Thaler: "Ich habe ihm Schmerzmittel gegeben, er hat noch tapfer zwölf Wochen durchgehalten".

Auf dem Hof in der Turmfeldstraße 45 lebt nach wie vor "Cliff", ein acht Jahre alter Schäferhundmischling. Beim Gassigehen an der Flexi-Leine hat er am 3. Juli 2017 eine Joggerin aus der Nachbargemeinde an der rechten Schulter verletzt. Den Strafantrag der Klägerin stellte die Staatsanwaltschaft Tübingen nach Paragraf 170 Absatz 2 ein. Darauf ging die Frau zivilrechtlich gegen den Holzbildhauer vor, er wurde vom Amtsgericht Nagold am 15. März zur Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Außerdem müsse er der Frau den "immateriellen Schaden" ersetzen. "Zu dem Zwischenfall wäre es nicht gekommen, wenn sich die Joggerin bemerkbar gemacht hätte", ist der 55-Jährige nach wie vor überzeugt. Um die Sache abzuschließen und sich damit nicht weiter zu beschäftigen, werde er das Urteil akzeptieren.