Uwe Thaler aus Altensteig kümmert sich seit vielen Jahren um alte und kranke Hunde vom Tierheim Ludwigsburg (links der siebenjährige "Cliff"). Nach dem Vorfall mit der Joggerin überlegt sich der Holzbildhauer ernsthaft, ob er weiter Hunde bei sich aufnimmt und sie bis zum Tod versorgt. Foto: Köncke

Vorfall mit Joggerin. Hundebetreuer wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Altensteig/Nagold - Als sie "Achtung" rief und er sich umdrehte, sprang sein Hund hoch und biss der Joggerin in die Schulter. Wegen der Forderung von 2500 Euro Schmerzensgeld sahen sich beide Parteien vor dem Nagolder Amtsgericht wieder. Das Urteil wird am 15. März gesprochen.

Der Vorfall ereignete sich am 3. Juli gegen 19 Uhr. Wie an jedem Abend um diese Zeit verließ Uwe Thaler aus Altensteig mit seinen zwölf und 14 Jahre alten Jagdhunden und dem siebenjährigen "Cliff" – eine Mischung aus Schäferhund und ungarischem Hütehund – sein Haus in der Turmfeldstraße 45 für einen gemeinsamen Spaziergang. Eigentlich wollte der Holzbildhauer mit seinen angeleinten Hunden den Feldweg zum Fackelschopf der Tälemer entlanglaufen. Als der 54-Jährige am oberen Ende drei Leute stehen sah, die sich angeregt unterhielten, drehte er lieber um und ging die Turmfeldstraße am Seitenrand weiter.

Joggerin war fünf Tage krankgeschrieben

Was dann passierte, bezeichnete der Beschuldigte vor Gericht als "Sekundenereignis". Plötzlich habe er eine Frau "Achtung" rufen hören und sich erschrocken umgedreht. In diesem Moment sei "Cliff" an der Frau hochgesprungen und habe sie an der Schulter verletzt. Thaler versicherte, er habe die Joggerin nicht kommen sehen. Als sie sich mit ihrem Zuruf bemerkbar gemacht habe "muss sie direkt hinter mir gewesen sein", sonst hätte sein Mischling sie nicht attackieren können.

Zur Verdeutlichung der Situation legte der Bildhauer einen Lageplan mit Holzstäbchen auf den Tisch, den er anschließend der Richterin zur Einsicht und Beurteilung überließ. Die Klägerin sagte aus, der Beschuldigte hätte ihren Weckruf hören müssen. Sie würde regelmäßig joggen und mache immer in solch einem Fall auf sich aufmerksam.

Nach dem Hundebiss lief der 54-Jährige nach Hause, kehrte mit einer desinfizierenden Salbe zurück und fuhr die Verletzte ins Krankenhaus nach Nagold. Festgestellt wurde eine 0,5 Zentimeter große und 0,3 Zentimeter tiefe Fleischwunde im Schulterbereich und ein Hämatom am rechten Oberarm. Die Joggerin war fünf Tage krankgeschrieben.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung zeigte sie den Hundehalter an. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Tübingen nach Paragraph 170, Absatz 2 eingestellt. Daraufhin ging die Klägerin zivilrechtlich gegen Thaler vor. Über ihren Rechtsbeistand Tobias Gall aus Nagold verlangte sie 2500 Euro Schmerzensgeld und die Begleichung anfallender Gerichts- und Anwaltskosten. "Wir hätten uns auch außergerichtlich einigen können, wenn Sie sich gemeldet hätten", warf der Jurist dem Hundebetreuer vor.

Der 54-Jährige verteidigte sich. Nach einem Telefongespräch mit der Joggerin am 24. August sei ihm klar geworden, dass sie von ihrer Forderung nicht abweichen werde. Deshalb habe er es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen.

Die Richterin schlug einen Vergleich vor. Thaler bot 500 Euro Schmerzensgeld an. Mehr könne er aufgrund seiner Einkommensverhältnisse beim besten Willen nicht aufbringen, außerdem trage die Klägerin durch ihr Verhalten eine gewisse Mitschuld. Normalerweise, glaubt der Hundebetreuer, hätte seine Haftpflichtversicherung gezahlt, wegen seiner finanziell angespannten Lage habe er die Versicherung leider vorher gekündigt. Die angebotenen 500 Euro seien zu wenig, ließ die Frau über ihren Anwalt ausrichten. Sie leide seit dem Vorfall unter erheblichen Angstzuständen bei der Begegnung mit Hunden, außerdem müssten die entstandenen Narben beseitigt werden.

Seit vielen Jahren nimmt Uwe Thaler ehrenamtlich alte, gebrechliche und sehbehinderte Hunde vom Tierheim Ludwigsburg bei sich auf – wegen des großen Grundstücks neben seinem Haus meistens drei – und kümmert sich um sie bis zum Tod. "Dafür bekomme ich keinen Cent, aber ich tue das gern".

Ob er das nach dem Vorfall weitermachen werde, könne er nicht versprechen. Dabei brach der 54-Jährige in Tränen aus. Weil sich beide Seiten nicht auf einen Vergleich einigen konnten, will die Richterin am 15. März um 12 Uhr das Urteil verkünden.