Dreieinhalb Stunden dauerte die Verhandlung am Nagolder Amtsgericht gegen einen 37-jährigen Angeklagten aus Altensteig. Foto: Köncke

Streitschlichtung eskaliert. Richter sieht "Aggressionsproblem". Angeklagter bereits mehrfach Vorbestraft. 

Altensteig/Nagold - Fühlte er sich provoziert? Hat der Alkohol eine Rolle gespielt? Und warum stand seine Freundin mit Schlafanzug und Pantoffeln auf der Straße? Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Nagold einen 37-jährigen Altensteiger zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate ohne Bewährung und der Verteidiger aus Stuttgart Freispruch gefordert. Die Verhandlung mit sechs Zeugen, einem Sachverständigen der Tübinger Rechtsmedizin und der Bewährungshelferin dauerte dreieinhalb Stunden. Zwischendurch rügte Richter Martin Link den Verteidiger Marc Reschke lautstark, weil der eine Aussage des Geschädigten mit den Worten "Jetzt werde ich aber sauer" kommentierte.

Nachbar wollteStreit schlichten

Der Vorfall ereignete sich am Abend des 26. November 2019 am Ortsausgang von Altensteig. Der Angeklagte gab gleich zu Beginn der Verhandlung zu, den Nachbar mit einem Faustschlag niedergestreckt zu haben. Geschehen sei das, weil sich der 45-Jährige in einen Streit mit seiner Freundin eingemischt habe. Die Freundin sagte aus, dass ihr Bekannter - mit dem sie zusammenlebe und auf Nachfrage des Richters erklärte, nicht verlobt zu sein - an diesem Abend "eine halbe Flasche Wodka getrunken hat", weil der Backenzahn trotz eingeworfener Tabletten immer noch schmerzte. Um den Müll rauszubringen habe sie um 20.30 Uhr die Wohnung verlassen.

Versehentlich sei die Haustür ins Schloss gefallen "und ich hatte keinen Schlüssel dabei". Ihr Freund sei zu Hilfe geeilt. Es habe eine Meinungsverschiedenheit gegeben - "aber nichts Böses". Das habe der 45-Jährige zum Anlass genommen, ihren Bekannten zur Rede zu stellen. Die verbale Auseinandersetzung - "sie standen sich Kopf an Kopf gegenüber" - sei eskaliert und der Nachbar plötzlich am Boden gelegen. Als er nach zwei Minuten wieder zu sich gekommen sei, "haben wir uns um ihn gekümmert. Kurze Zeit später sei er in seine Werkstatt gegangen.

Der geschädigte Nachbar schilderte den Sachverhalt ganz anders. Er habe aus dem geöffneten Fenster gehört, wie der Angeklagte seine Freundin beleidigt und sexuell gedemütigt habe. Der Streit sei auf der Straße minutenlang weitergegangen. "Sie hat mir leid getan", sagte der Geschädigte in der Verhandlung aus. Er habe dem Angeklagten zugerufen, er solle sich benehmen. "Da hat er mich angeschrien und mir eine verpasst." Er sei zu Boden gegangen. An mehr könne er sich nicht erinnern.

Alkoholgehalt von 1,96 Promille

Wieder aufgewacht sei er im Nagolder Krankenhaus. Bei der Untersuchung hat der behandelnde Arzt eine schwere Rippenprellung, Spuren einer Gewalteinwirkung am Unterkiefer und eine Verletzung der Lunge festgestellt. Deshalb wurde der 45-Jährige vom 28. November bis 2. Dezember stationär aufgenommen.

Der Rechtsmediziner aus Tübingen hatte beim Angeklagten zum Tatzeitpunkt einen Alkoholgehalt von 1,96 Promille errechnet, die Einnahme von drei Schmerztabletten habe keinen gravierenden Einfluss auf sein unbeherrschtes Verhalten gehabt. Ohnmächtig könne der Geschädigte auch durch einen zweiten Schlag geworden sein. Mehrere Zeugen sagten in der Verhandlung aus, der Angeklagte und seine Bekannte haben sich auf der Straße gestritten und der Nachbar "wollte schlichten".

Der 37-Jährige hat acht Vorstrafen auf seinem Konto. Die Palette reicht von unerlaubtem Besitz einer halbautomatischen Waffe, Trunkenheitsfahrt, Betrug und Urkundenfälschung bis zu Fahren ohne Führerschein und gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen. Bis zum 31. März 2020 saß er im Gefängnis. Seither kümmert sich eine Bewährungshelferin um ihn. Ihre Aufgabe bestehe darin, ihm bei einer geplanten Umschulung zu begleiten und beim Abbau von Schulden behilflich zu sein. "Die Termine hat er immer pünktlich eingehalten", berichtete die Zeugin in der Verhandlung.

Richter sieht "Aggressionsproblem"

Für Staatsanwältin Ulrike Steck stand fest, dass sich der Angeklagte an diesem Abend nicht unter Kontrolle hatte. Er sei nicht davor zurückgeschreckt, seine Freundin auf der Straße "runterzuputzen", acht Vorstrafen kämen nicht von ungefähr, irgendwann müsse er die Konsequenzen für sein rabiates Verhalten tragen. In ihrem Plädoyer forderte sie zehn Monate Haft.

Wenn sich der Nachbar nicht eingemischt hätte, ihn einen Taugenichts genannt und mit einem angedeuteten Kopfstoß provoziert hätte, wäre es nach Ansicht von Verteidiger Marc Reschke nicht zu der tätlichen Auseinandersetzung gekommen. Sein Mandant habe letztlich aus Notwehr gehandelt, deshalb sei er freizusprechen.

Das sah der Richter anders. Für ihn hat der Beschuldigte kein Alkohol- sondern ein "Aggressionsproblem". Das müsse er unbedingt in den Griff bekommen. Weil der 37-Jährige schon zweimal unter Bewährung gestanden habe, käme nur ein Gefängnisaufenthalt in Frage. Bereits bei der Urteilsverkündigung deutete Link an, dass der Arbeitslose wahrscheinlich in Berufung gehen werde.