Verhandlung: Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinentzug und Geldstrafe geahndet

Altensteig/Nagold. Langsam wurde es auf dem Fest ungemütlich kalt. Er begann zu frieren und beschloss, spät in er Nacht den Heimweg anzutreten. In betrunkenem Zustand setzte sich der 18-Jährige aus einem Nachbarort von Altensteig ins Auto und fuhr los. Auf der Landstraße L 348 verlor er am 22. September letzten Jahres gegen drei Uhr die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte zwischen Oberhaugstett und Wart gegen einen Baum. Der Auszubildende zog sich bei dem Unfall schwere Verletzungen zu. Der Sachschaden belief sich, inklusive Abschleppkosten auf 10 000 Euro. Bei der Blutentnahme wurden 1,76 Promille gemessen.

Wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt musste sich der angehende Industriemechaniker vor dem Amtsgericht Nagold verantworten. Seine Eltern, bei denen er bis heute wohnt, saßen mit sorgenvoller Mine im Gerichtssaal. Elena Pfrommer von der Jugendgerichtshilfe Calw bezeichnete den 18-Jährigen als kooperativen und sympathisch wirkenden Jugendlichen, der sein Verhalten zutiefst bedauere. Für sie war sein damaliger Entschluss, trotz Alkohol im Blut ins Auto zu steigen, ein "spontanes, unüberlegtes Verhalten". Sie hielt eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht und eine Geldauflage für angebracht.

Staatsanwältin Susanne Teschner bewertete das einsichtige Verhalten des Angeklagten positiv, außerdem sei er durch den schweren Unfall und die vielen Verletzungen bestraft genug. Allerdings müsse klar sein, dass man in alkoholisiertem Zustand nicht Auto fahren dürfe. In ihrem Plädoyer beantragte sie eine Geldstrafe von 500 Euro und den Entzug der Fahrerlaubnis für fünf Monate.

Verteidiger Marc Hufschmidt machte geltend, dass sein Mandant durch den Unfall gesundheitlich und finanziell gebeutelt sei. Richter Martin Martin Link sprach eine Verwarnung aus, außerdem muss der Lehrling 500 Euro bezahlen und der Führerschein wird fünf Monate einbehalten. "Ich mache so etwas nie wieder, ich habe daraus gelernt", versicherte der 18-Jährige in seinem Schlusswort und nahm das Urteil an.