Das Amtsgericht Nagold hat einen 30-jährigen Arbeitslosen aus Altensteig wegen sexueller Beleidigung zweier Frauen zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt. Foto: Köncke Foto: Schwarzwälder Bote

Gerichtsverhandlung: 30-Jähriger wegen sexistischer Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt

Wegen sexistischer Beleidigung zweier Frauen hat das Amtsgericht Nagold einen 30-jährigen Arbeitslosen aus Altensteig zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Altensteig. Der Vorfall ereignete sich am 9. Dezember vergangenen Jahres vor dem Rathaus in Altensteig. Der Angeklagte wollte nach eigener Darstellung zwei vorbeigehenden Frauen etwas fragen. Als sie nicht reagierten, hat er sie laut Anklageschrift aus dem Auto heraus als "Huren" und "Schlampen" bezeichnet, was zur Anzeige führte. Gegen den Strafbefehl hat der Arbeitslose Widerspruch eingelegt. In der Verhandlung gab er die Beleidigungen sofort zu. "Das ist mir damals so rausgerutscht", bedauerte der 30-Jährige seine beleidigenden Äußerungen. Er habe später versucht, sich bei den Frauen persönlich zu entschuldigen und sei wegen der Adressen bei der Polizei vorstellig geworden. Auf der Dienststelle habe man ihm gesagt, "ich soll sie in Ruhe lassen".

Bis vor zwei Monaten lebte der Angeklagte im Haushalt der Eltern. "Arbeiten brauchte ich nicht", beantwortete er die Frage des Richters. Er habe versucht, in der Spielothek und bei Sportwetten zu Geld zu kommen. In jüngster Zeit habe es mit den Eltern Auseinandersetzungen gegeben: "Das hat mich psychisch belastet". Deshalb sei er vor zwei Monaten ausgezogen.

"„Wie soll es weitergehen?", hakte Richter Link nach. Der Altensteiger will laut eigener Aussage versuchen, nach den Sommerferien eine Arbeit zu finden. Weil er jetzt nur noch wenig Geld zum Leben zur Verfügung habe, sei das Verhältnis zu seiner Freundin – die er im Frühjahr in Ecuador besucht habe – nicht mehr so wie früher.

Vor Abschluss der Beweisaufnahme kam heraus, dass der Arbeitslose bereits am 19. Februar 2018 wegen eines Ladendiebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, die noch nicht beglichen ist. Richter Link schlug vor, beide Verfahren zusammenzulegen und eine Gesamtstrafe auszusprechen. Damit war Staatsanwältin Stephanie Schatz einverstanden. Deshalb konnte man auf die Aussage der beiden Frauen, die "ziemlich aufgeregt" (Link) im Flur zum Gerichtssaal Platz genommen hatten, verzichten.

Weil er sein schuldhaftes Verhalten eingeräumt habe und finanziell nicht auf Rosen gebettet sei, beantragte die Anklagevertreterin nur 50 Tagessätze zu 15 Euro. Dem schloss sich Richter Link in seinem Urteil an – und erwähnte, dass die Strafe auch durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden könne. Damit war der 30-Jährige einverstanden und erkundigte sich zum Schluss beim Gericht, was er unternehmen müsse, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.