Der Mann schickte fremden Frauen ein Bild von seinem Geschlechtsteil. (Symbolfoto) Foto: SplitShire / pixabay

Minderjährigem Mädchen sexuelle Fragen gestellt. Viermonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Altensteig/Nagold - Wegen der Verbreitung pornografischer Bilder und Nachrichten in 19 Fällen und der sexuellen Belästigung einer 13-jährigen Schülerin hat das Amtsgericht Nagold einen 28-jährigen Mann aus dem Großraum Altensteig zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Außerdem steht er drei Jahre unter Beobachtung und bekommt einen Bewährungshelfer zugeteilt.

Er hat fremden Frauen auf Facebook ein Bild von seinem Geschlechtsteil geschickt und ein junges Mädchen bedrängt. Unter anderem wollte er von ihr wissen, ob sie einen Tanga trage und rasiert sei.

Die Vorgänge ereigneten sich im Frühjahr 2018. Aufgrund einer Anzeige durchsuchten Polizeibeamten die Wohnung des Angeklagten nach Beweismitteln.

"Wie kommen Sie dazu, Bilder an Frauen zu schicken, die Sie nicht kennen?" Er habe ein sexuelles Verlangen gespürt und nicht geglaubt, sich dadurch strafbar zu machen, beantwortete der Angeklagte die Frage des Richters – und bekam von Martin Link zu hören, sich durch sein Handeln in große Schwierigkeiten gebracht zu haben. Inzwischen sei er nicht mehr in den sozialen Medien unterwegs, versicherte der junge Mann, er kommuniziere nur noch per WhatsApp. Man habe ihm ins Gewissen geredet, meldete sich mit Erlaubnis des Vorsitzenden ein Freund der Familie von der Zuhörerbank aus zu Wort, der außerdem recherchiert haben will, "keine pornografischen Spuren" mehr gefunden zu haben.

Angeklagter gibt Verfehlungen zu

Einem Kind sexuelle Fragen zu stellen, obwohl ihr Alter bekannt gewesen sei, bezeichnete der Richter als "dicken Hund". Verteidiger Alexander Knittel entgegnete, sein Mandant reagiere stark auf optische Reize und weniger auf schriftliche Mitteilungen. Zu Beginn der Verhandlung hatte er beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen, was Oberstaatsanwalt Thomas Trück ablehnte. Möglich sei das nur, wenn gesundheitliche Fragen im Zusammenhang mit den Taten eine Rolle spielten, belehrte ihn der Richter. Weil das im Verlauf der Verhandlung glaubhaft versichert wurde, mussten die Zuhörer und der Pressevertreter kurze Zeit den Gerichtssaal verlassen.

Der Angeklagte hat keine Schulden und auch keine Eintragung im Bundeszentralregister. Auf Anfrage des Richters verzichtete er auf die Rückgabe seines Labtops, Tabletts, Smartphones und zweier Festplatten.

Positiv bewertete der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, dass der Angeklagte seine Verfehlungen zugegeben und sich bei den Ermittlungen kooperativ gezeigt habe. Die Steuerungsfähigkeit seiner Gefühle sei wegen der vorhandenen Intelligenzschwäche eingeschränkt. Er forderte eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Die Verteidigung plädierte auf eine Geldstrafe von 85 Tagessätzen in niedriger Höhe. Das Gericht verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit. Außerdem stellte Link in seiner Begründung klar, dass man dem jungen Mann keine pädophilen Neigungen unterstellen dürfe.