Ein 24-Jähriger aus Altensteig ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Foto: Bernklau

24-Jähriger vom Amtsgericht Nagold zu Geldstrafe verurteilt. Schon mehrfach vor Gericht gestanden.

Altensteig/Nagold - Weil er den Hausmeister einer Schule bedrohte, verurteilte das Amtsgericht Nagold einen 24-jährigen Altensteiger zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Der Vorwurf, einen Polizisten beleidigt zu haben, wurde fallengelassen.

Der Angeklagte stand wegen fahrlässiger Körperverletzung und anderer Delikte bereits mehrfach vor Gericht. Besonders schwer wiegt ein 2007 gemeinschaftlich begangener, schwerer Raub. "Immer, wenn mein Name fällt, heißt es seitdem: Ach, der schon wieder", begründete der 24-jährige in der Verhandlung sein aufbrausendes Verhalten. So sei es auch am 16. Juli dieses Jahres gegen 10.30 Uhr auf dem Hof einer Altensteiger Schule gewesen. "Mein jünger Bruder hat mich um Hilfe gebeten", schilderte der Angeklagte den Vorgang. Als Strafarbeit habe er ein Rasenstück mit 16 Pflanzen umgraben sollen, die dabei "versehentlich" zerstört worden seien. Der Hausmeister habe ihn angeblafft, er solle entweder die gleiche Anzahl neuer Gewächse kaufen oder die Rechnung bezahlen, sonst bekomme er sein Zeugnis nicht ausgehändigt.

Der 24-Jährige setzte sich ins Auto, fuhr zur Schule, stellte den Hausmeister zur Rede und bedrohte ihn: "Ich schlage Dir gleich die Rübe ab!" Nachdem das besänftigende Zureden des eingeschalteten Schulsozialarbeiters nichts fruchtete und die Gefahr bestand, dass die verbale Auseinandersetzung in eine Schlägerei ausartet, wurde die Polizei verständigt, die mit zwei Beamten anrückte. Während sich der 24-Jährige mit dem Altensteiger Postenführer unterhielt, "hat der andere abfällige Bemerkungen über mich und unsere Familie gemacht". Worauf er ihm zugerufen habe: "Wenn sich zwei Brote unterhalten, müssen die Krümel schweigen." Das habe ihm ein inzwischen pensionierter Polizist einmal gesagt, "und das fand ich einen echt coolen Spruch".

Der Beamte fand das weniger lustig und zeigte den 24-Jährigen wegen Beleidigung an – ebenso der Hausmeister Zurzeit ist der ehemals im Messebau tätige Angeklagte arbeitslos. "Ich will aber nicht von Hartz IV leben", bekräftigte er mehrmals in der Verhandlung. "Zurzeit habe ich eine Bewerbung in Pforzheim laufen."

Richter Martin Link zeigte ein gewisses Verständnis, dass der Altensteiger seinem jüngeren Bruder helfen wollte, mit seiner Überreaktion habe er ihm aber letztlich mehr geschadet als genutzt. Der Angeklagte müsse versuchen, von seinem Image als böser Bube wegzukommen. "Ich kann verstehen, wenn man sofort in eine Ecke gestellt wird, sobald der Name fällt." Trotzdem riet ihm der Richter dringend, sich in Zukunft besser zu beherrschen. Aufgrund der Eintragungen im Vorstrafenregister forderte Staatsanwältin Bettina Schmid eine Gefängnisstrafe von drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Richter Link bat sie, den Antrag noch einmal zu überdenken, weil der Angeklagte im Grunde wegen seiner Impulsivität unangenehm aufgefallen sei. Mit Erfolg: Statt einer Freiheitsstrafe begnügte sich die Vertreterin der Anklage mit einer Buße von 90 Tagessätzen zu zehn Euro.