Die Stadt will in Berufung gehen – und bis zu einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim an den aktuellen Öffnungszeiten festhalten. Foto: Buchner

Tartanplatz: Verwaltungsgericht entscheidet für Anwohner. Platz am Mittwoch, Freitag und Samstag jeweils von 14 bis 19 Uhr geöffnet.

Altensteig - Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat geurteilt: Die Stadt Altensteig muss die Öffnungszeiten des Tartanplatzes an der Hohenbergschule auf Mittwoch, Freitag und Samstag jeweils von 14 bis 19 Uhr beschränken. Bürgermeister Gerhard Feeß kündigte gestern allerdings an, die Stadt werde in Berufung gehen.

Karl Gauß sieht sich bestätigt. Nachdem die Stadt auf einen Beschluss des Bau- und Umweltausschusses hin im Frühjahr 2012 die öffentliche Nutzung des Tartanplatzes an Werktagen von 8 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 15 bis 20 Uhr gestattet hatte, hatte der Anwohner der Anlage sich mehrfach wegen Lärmbelästigung beschwert und schließlich im Dezember eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Sein Antrag: Die alten Öffnungszeiten wieder in Kraft zu setzen. Die Stadt Altensteig beantragte im Gegenzug, die Klage abzuweisen. Einen Vergleichsvorschlag der Karlsruher Richter, die Benutzung des Schulsportplatzes von Montag bis Samstag von 14 bis 19 Uhr zuzulassen, lehnte der Altensteiger Gemeinderat einstimmig ab. "Wegen der einen Stunde längeren Öffnungszeit am Abend haben sie’s drauf ankommen lassen", kommentierte Karl Gauß die ablehnende Haltung des Gremiums, "und das ist jetzt die Quittung dafür."

Seine Hoffnung, dass nach dem Urteil aus Karlsruhe nun mehr Ruhe im Finkenweg und im Markgrafenweg einkehrt, dürfte allerdings so schnell nicht in Erfüllung gehen. Altensteigs Bürgermeister Gerhard Feeß erklärte gestern, dass die Stadt das Urteil vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim anfechten will. Er gehe davon aus, dass die Berufung aufschiebende Wirkung hat – die Vorgaben der Karlsruher Richter also erst umgesetzt werden müssen, wenn die nächst höhere Instanz das Urteil bestätigt hat.

Gründe für eine Berufung gibt es nach Feeß’ Auffassung zur Genüge. In der Urteilsbegründung sei kaum von Fakten die Rede. "Das Urteil stützt sich nahezu ausschließlich auf das subjektive Belästigungs-Empfinden eines einzelnen Anwohners", kritisierte der Bürgermeister. Und das sei in einem Rechtsspruch gegen eine Anlage, die dem Gemeinwohl diene, seines Erachtens nicht ausreichend. Wohl führe das Verwaltungsgericht einen Präzedenzfall an, der auf die Altensteiger Anlage seiner Auffassung nach – und auch nicht nach der des städtischen Rechtsbeistands – aber nicht anwendbar sei. "Das zitierte Urteil stammt aus dem Jahr 1989 und betrifft eine dreieinhalb Hektar große Sportanlage mit Vollspielfeld, mehreren Kleinspielfeldern und Tennisplätzen", so der Schultes.

Dem abgelehnten Vergleichsvorschlag trauere er nicht nach, betont Feeß. "Stand jetzt haben wir zwar weniger, als wenn wir zugestimmt hätten; aber ich denke, hier geht es einfach um etwas Grundsätzliches", sagte der Bürgermeister gestern. Die Mitglieder des Gemeinderats und die Ortsvorsteher habe er bereits schriftlich über das Urteil des Verwaltungsgerichts in Kenntnis gesetzt – und darüber, dass die Stadt Berufung einlegen will. "Wegen der vorgegebenen Fristen ist es nicht möglich, den Sachverhalt in einer Sitzung zu erörtern", erklärt Feeß. Bis zu einem Urteil aus Mannheim würden wohl mehrere Monate ins Land gehen – zumal er erwarte, dass dieses Mal ein Lärmgutachten erstellt und das Urteil auf Basis von Fakten gefällt werde.

Der Lärm wird nicht von Kindern verursacht

Damit ist Karl Gauß zwar als Sieger aus dem Verfahren hervorgegangen, an seiner Situation ändert sich – wenn die Stadt an den Öffnungszeiten des Tartanplatzes festhält – aber nichts. Besonders enervierend sei, so Gauß, dass sich die Nutzer des Platzes nicht einmal an die verlängerten Zeiten halten würden: "Allein in der vergangenen Woche herrschte dort an fünf Tagen nach 21 Uhr noch Betrieb." Und es seien beileibe nicht die von den Befürwortern der Neuregelung als Argument ins Feld geführten Kinder, die den Lärm verursachen würden: "Das sind Jugendliche und junge Erwachsene, die zum Teil mit dem Auto vorfahren und Basketball oder Beach-Volleyball spielen."