Wer letztlich die Fäuste schwang, konnte in der Verhandlung auch nach drei Stunden nicht geklärt werden. Foto: Archiv

Sachlage beim Prozess wegen schwerer Körperverletzung unklar. 27-Jähriger liegt am Boden.

Altensteig/Nagold - Die nächtliche Unterhaltung in der Altensteiger Rosenstraße endete mit einem Faustschlag ins Gesicht des 27-jährigen Elektrotechnikers. Der vermeintliche Täter musste sich diese Woche vor dem Nagolder Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Weder die Beteiligten noch die Zeugen konnten sich bei der Befragung durch Richter Martin Link an den genauen Hergang des Geschehens erinnern. Deshalb wurde das Strafverfahren gegen den 23-jährigen Mechatronikerlehrling aus Altensteig eingestellt.

Am 29. Oktober letzten Jahres war der Auszubildende mit seinem Kumpel in der Unterstadt "von Bar zu Bar" unterwegs. Gegen drei Uhr stießen sie auf eine Gruppe Jugendlicher. Man kam miteinander ins Gespräch. Der Angeklagte will "aus dem Augenwinkel" beobachtet haben, dass sich sein Bekannter und der Geschädigte lautstark unterhielten. "Ich weiß nicht, über was sie gesprochen haben." Vorsichtshalber sei er dazwischengegangen und hätte für Ruhe gesorgt.

Dass der Elektrotechniker kurze Zeit später am Boden lag und sich das blutende Nasenbein hielt "hat mich selber überrascht." Energisch wies der Angeklagte die Behauptung der Staatsanwaltschaft zurück, er sei es gewesen, der den 27-Jährigen so zugerichtet habe. Wer dann? Der Geschädigte konnte sich nur lückenhaft erinnern- auch dann nicht, als ihm der Richter seine damalige Aussage bei der Polizei vorlas. Man hätte Belanglosigkeiten ausgetauscht "bis mich jemand schubste und ich eine Faust im Gesicht hatte."

Ein Optiker, der inzwischen in Hamburg lebt, sagte aus, er könne bis heute nicht nachvollziehen, weshalb jemand aus dem Nichts heraus zuschlägt. Einem Mechaniker war ebenfalls schleierhaft, wie so etwas ohne Vorwarnung passieren konnte. Beleidigungen seien vorher jedenfalls keine ausgetauscht worden. Wer letztlich die Fäuste schwang, konnte in der Verhandlung auch nach drei Stunden nicht geklärt werden. Auf Antrag der Verteidigung wurde das Verfahren eingestellt. Die Kosten trägt die Staatskasse.