Zumindest für das Nagolder Amtsgericht hat die von Anträgen und Unterbrechungen gekennzeichnete Verhandlung gegen einen Arzt aus dem Oberen Nagoldtal ein Ende – nächste Instanz ist das Tübinger Landgericht. Foto: Köncke

Mediziner aus Oberem Nagoldtal muss Schmerzensgeld bezahlen. Verteidiger will in Berufung gehen.

Altensteig/Nagold - Was eine unendliche Geschichte zu werden drohte, fand nun doch ein abruptes Ende – zumindest vor dem Nagolder Amtsgericht, das einen Arzt wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Geldstrafe von 27.000 Euro und Schmerzensgeld verurteilte. Sein Verteidiger kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

Vorsorglich hatte Richter Martin Link bereits zwei weitere Verhandlungstage angesetzt in Erwartung einer weiteren Flut von Beweis- und Ablehnungsanträgen der Verteidigung, was diese bereits hinlänglich praktiziert worden war. Tatsächlich sah es beim dritten Verhandlungstermin zunächst so aus, als zahle sich diese Voraussicht aus. Wilfried Gaiser von den "Juristenfüchsen" präsentierte zunächst ein auf seinem Mobiltelefon per SMS eingegangenes Attest, in dem ein Berliner Arzt die Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten aus gesundheitlichen Gründen bescheinigte – vorerst bis zum 8. Juni. Außerdem lagen dem Gericht zwei Schriftsätze der Verteidigung vor, in denen die Aufhebung des Verfahrens gefordert wurde.

Staatsanwältin Edith Zug lehnte das ab. Die Verhandlung könne auch in Abwesenheit des Beschuldigten weitergeführt werden. Dagegen erhob der Pflichtverteidiger Einspruch. Richter Link unterbrach die öffentliche Sitzung mit dem Hinweis, er müsse sich das Ansinnen durch den Kopf gehen lassen. Nach zehn Minuten kehrte er in den Gerichtssaal zurück mit der "Anordnung", das Verfahren sei fortzusetzen.

Für diesen Fall hatte Gaiser bereits in der Pause das nächste Schriftstück vorbereitet, das er postwendend dem Richter übergab. Über den Antrag musste erneut befunden werden. Die Staatsanwältin reagierte gereizt. "Wie oft denn noch?" Das Gericht werde"regelrecht vorgeführt", äußerte sich ein verärgerter Prozessbeobachter.

Weil in dem Attest kein medizinischer Grund für das Nichterscheinen des Angeklagten aufgeführt wurde, verlangte die Staatsanwältin weiterzumachen. Als Nichtmedizinerin könne sie das Fachurteil des Berliner Arztes nicht in Zweifel ziehen, rüffelte sie der Verteidiger. Es folgten zwei Befangenheitsanträge – zuletzt gegen die stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts, die über die Zulässigkeit zu entscheiden hatte.

Nach fünf Stunden fiel dem "Juristenfuchs" nichts mehr ein, und Edith Zug konnte mit ihrem Plädoyer beginnen. Sie hielt die Aussagen der Altensteigerin, die sich wegen Bauchschmerzen und Blähungen mit traditionellen chinesischen Methoden behandeln ließ und mit den Übergriffen des Arztes konfrontiert gesehen habe, für glaubhaft. Eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne und eine Geldstrafe von 10.000 Euro hielt sie für gerechtfertigt.

Verteidiger Wilfried Gaiser beantragte, seinen Mandanten freizusprechen. Die 22-Jährige habe eine blühende Fantasie und sich den sexuellen Missbrauch eingebildet.

Richter Link verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 150 Euro – macht unterm Strich 27.000 Euro. Außerdem soll er 2500 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

Noch im Gerichtssaal kündigte die Verteidigung an, in Revision zu gehen. Nächste Instanz ist das Landgericht Tübingen.