Die Verhandlung gegen einen Arzt wird am Montag, 3. Juni, fortgesetzt. Foto: Köncke

Zweiter Prozesstag endet nach zweieinhalb Stunden und vielen Unterbrechungen. Im Juni geht's weiter.

Altensteig/Nagold - Der zweite Verhandlungstag am Nagolder Amtsgericht gegen einen Arzt aus dem Oberen Nagoldtal wegen sexuellen Missbrauchs hatte Züge einer Posse. Nach zweieinhalb Stunden waren sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Nebenkläger und der Richter nur über weitere Gerichtstermine einig.

Dem Humanmediziner wird vorgeworfen, eine junge Altensteigerin nach der Akupunktur am ganzen Körper massiert und dabei unsittlich berührt zu haben. Nach 19 Sitzungen brach die 22-Jährige die Behandlung ab und erstattete Anzeige bei der Polizei. Gegen den Strafbefehl erhob der Facharzt für Naturheilverfahren und fernöstlicher Heilkunst Einspruch. Nach sechseinhalb Stunden wurde das Strafverfahren vertagt.

Die Fortsetzung begann damit, dass der Angeklagte nicht erschienen war. Ein Arzt aus Berlin hatte ihn ohne Angabe nähere Gründe für verhandlungsunfähig erklärt. Richter Martin Link erkundigte sich telefonisch in der Hauptstadt, um den Grund zu erfahren. Auf der Bandansage wurden lediglich die Öffnungszeiten mitgeteilt. Auch beim Anruf in der Praxis des Angeklagten meldete sich niemand. Staatsanwältin Edith Zug schlug vor, die Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten weiterzuführen. Das lehnte Pflichtverteidiger Wilfried Gaiser von den "Juristenfüchsen" ab.

Wenn der Angeklagte nur bis zum 24. Mai krankgeschrieben sei, könnte man doch am Samstagvormittag, 25. Mai verhandeln? Mit dem Vorschlag war der Verteidiger "aus privaten Gründen" nicht einverstanden. An besagtem Wochenende sei er wegen einer großen Familienfeier in Düsseldorf verplant, da könne er nicht absagen.

Link hielt entgegen, dass wegen der Vielzahl anderer Gerichtstermine in Nagold fast keine andere Möglichkeit bestehe, er solle es sich doch noch einmal überlegen. Er, Link habe an diesem Tag auch etwas anderes vor, nehme sich aber dafür Zeit. Das brachte Gaiser auf die Palme. "Ich lasse wegen Ihnen kein großes Verwandtschaftsfest ausfallen", blaffte er den Vorsitzenden an – und stellte sofort einen Befangenheitsantrag. Darüber musste, so sieht es die Rechtsprechung vor, an anderer Stelle entschieden werden. Der dafür zuständige Gerichtsdirektor ist erkrankt und seine Stellvertreterin in Urlaub. Was also tun?

Schließlich rückte der Verteidiger mit einem eigenen Vorschlag heraus: Am 3. Juni habe er Zeit. Sollte der Prozess an diesem Tag nicht beendet werden können, seien noch der 8. und 28. Juni möglich. Damit waren alle Beteiligten einverstanden – und Gaiser nahm seinen Befangenheitsantrag gegen den Richter zurück. Nach zweieinhalb Stunden mit vielen Unterbrechungen endete der zweite Prozesstag. Die Fortsetzung folgt am Montag, 3. Juni um 9 Uhr, Sitzungssaal 5. Die Verhandlung ist öffentlich.