"Die Bullen gehören alle ausgerottet". Wegen dieser Beleidigung hat das Amtsgericht Nagold einen 56-jährigen Kraftfahrer aus Altensteig zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Foto: Bernklau

Angeklagter hat als Zeuge seine Personalien verweigert. Richter am Nagolder Amtsgericht setzt Strafe zur Bewährung aus.

Altensteig - "Die Bullen gehören alle ausgerottet". Wegen dieser Beleidigung hat das Amtsgericht Nagold einen 56-jährigen Kraftfahrer aus Altensteig unter Einbeziehung einer früher begangenen Straftat zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Der Angeklagte hatte am 5. Oktober 2014 die Nagolder Polizei informiert, dass im Garten hinter seinem Haus eine leblose Person auf dem Rücken liege. Zwei Beamte des Reviers fuhren zur angegebenen Stelle, fanden einen Schwerverletzten, hoben ihn hoch und brachten ihn zum Polizeiauto.

Während einer der Beamten auf den Krankenwagen wartete, ging der andere zu dem Angeklagten und fragte ihn nach seinen Personalien, weil er später wahrscheinlich als Zeuge aussagen müsse. Statt einer Auskunft erhielt der Polizist eine patzige Antwort, was der Angeklagte bei der Verhandlung auch zugab. Er hätte den Namen und die Adresse bereits beim Anruf im Revier genannt und müsse das kein zweites Mal tun, war er der Ansicht.

Dazu sei er in jedem Fall verpflichtet, klärte ihn hingegen der Polizist auf, sonst müsse er mit einer Anzeige wegen begangener Ordnungswidrigkeit rechnen.

Darauf soll der 56-Jährige besagte Beleidigung ausgestoßen haben, was auch der zweite Polizist gehört haben will. Von der Frau des Angeklagten erhielten die Beamten daraufhin die Personalien.

Verletzte Person lag blutend im Garten

Die Erklärung, warum eine verletzte Person im Garten lag, wurde in der Verhandlung nachgeliefert. Der Mann hätte in einer Altensteiger Tankstelle Sachen beschädigt, sich – als er deswegen festgehalten wurde – losgerissen, sei zu Fuß geflüchtet und an der Fundstelle stark blutend liegengeblieben.

Der Angeklagte hat 45 000 Euro Schulden und war wegen einer Unterhaltsverletzung bereits vom Amtsgericht Nagold zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Staatsanwältin Nehle Betz nahm in ihrem Plädoyer darauf Bezug und forderte eine Gesamtstrafe von sechs Monaten.

Amtsrichter Martin Link schloss sich dem Antrag an und setzte ein Bewährungszeit von drei Jahren fest. Außerdem muss der Kraftfahrer 500 Euro an den Weißen Ring bezahlen.