Wie es mit der Städtischen Musikschule (Bild) weitergeht, ist Thema in der heutigen, nichtöffentlichen Sitzung des Altensteiger Gemeinderats. Damit ist das Netzwerk Musik und Kultur nicht einverstanden. (Archivfoto) Foto: Köncke

Der Gemeinderat Altensteig kommt am Dienstag um 19.45 Uhr zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung im Bürgerhaus zusammen.

Altensteig - Auf der Tagesordnung im öffentlichen Teil stehen eine Machbarkeitsstudie der Kindertagesstätte Walddorf, die Einführung von Vergabekriterien für städtischen Wohnbauplätze, die Festsetzung von Grundstückspreisen im Baugebiet "Schwarzwaldstraße" in Spielberg , die Vergabe von Tief- und Straßenbauarbeiten in der Blöcherhalde Garrweiler und die Beauftragung von Fensterreinigungsarbeiten. Nicht auf der Tagesordnung steht, wie es mit der Städtischen Musikschule Altensteig weitergeht. Durchgesickert ist, dass die Beratungen hinter verschlossenen Türen stattfinden und eventuell Entscheidungen getroffen werden sollen.

"Netzwerk hat Anrecht auf Information"

Das sieht Moura Al Muhur, Mitglied im Verein Freundeskreis der Musikschule Altensteig. Mitarbeiterin im Hörderprogramm "Musik macht Mut" und Mutter von Kindern, die in der Musikschule unterrichtet werden, nicht ein. Weil dieses Thema bereits öffentlich diskutiert worden sei, solle es in der Gemeinderatssitzung am Dienstag ebenfalls öffentlich behandelt werden. Al Muhur sagte gegenüber dem Schwarzwälder Boten: "Das Netzwerk Musik und Kultur hat ein Anrecht auf Information."

In einer Stellungnahme der Stadt heißt es dazu: "Personalangelegenheiten werden aus Datenschutzgründen immer nichtöffentlich behandelt". Auf Nachfrage hat das Arbeitsgericht Pforzheim mitgeteilt, dass die Urteilsbegründung über die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Altensteig und dem entlassenen Musikschulleiter Tobias Steeb ausstehe. Bei der Verhandlung am 26. Mai hat das Gericht unter Vorsitz von Andreas Nagel entschieden, dass die fristlose Kündigung von Steeb unwirksam sei, dem Antrag der Stadt auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Mai stattgegeben wird und die Kommune an den Kläger eine Abfindung von 82 000 Euro zu zahlen habe.