Sie hat noch nicht einmal ihre Briefe geöffnet. 33-jährige Mutter nimmt 400-Euro-Job an.
Altensteig/Nagold - Wegen Betrug hat das Amtsgericht Nagold eine 33-jährige Frau aus dem Kreis Calw zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Die Mutter zweier Kinder im Alter von zehn und elf Jahren hatte nach der Scheidung einen Antrag auf ALG II gestellt. Um finanziell über die Runden zu kommen, nahm sie acht Monate später einen 400-Euro-Job an, vergaß aber, der Arbeitsagentur die Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung zu melden. Bei der Berechnung der staatlichen Leistung hätte das eine Rolle gespielt.
In der Verhandlung führte die alleinerziehende Mutter an, die Trennung von ihrem Mann hätte sie nicht nur seelisch belastet, ebenso groß sei die Sorge gewesen, wie es finanziell weitergeht. Um auch in Zukunft staatliche Unterstützung zu erhalten, hätte die Angeklagte ein Jahr später einen Folgeantrag stellen müssen. Das zugesandte Formular füllte die Alleinerziehende nicht daheim, sondern bei der Behörde in Nagold aus.
Wie beim ersten Mal beantwortete sie alle Fragen nach einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit Nein, informierte die Sachbearbeiterin aber vorsorglich darüber, dass sie vor wenigen Monaten einen 400-Euro-Job angenommen habe, aber glaube, dass das keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeld II habe. Falsch gedacht. Die Arbeitsagentur zeigte die Alleinerziehende wegen Betrug an.
"Meine Mandantin war überfordert, sie hat lange Zeit nicht einmal ihre Briefe geöffnet" machte ihr Verteidiger geltend. Die Scheidung und dass der Vater ihrer Kinder keinen regelmäßigen Unterhalt zahlt, hätte sie stark belastet. Allein die Tatsache, dass sie bei der Arbeitsagentur ihren 400-Euro-Job angab, deute darauf hin, dass keine Betrugsabsicht unterstellt werden könne. Richter Martin Link sah es ähnlich.
Vielleicht wäre es ratsam gewesen, die Sachbearbeiterin hätte ein Blick auf das Formular geworfen und eventuell nachgefragt. Mit Einverständnis des Staatsanwalts und der Verteidigung verurteilte das Gericht die 33-Jährige zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 20 Euro, die aber nicht bezahlt werden muss, wenn sich die Alleinerziehende in den nächsten zwei Jahren nichts zuschulden kommen lässt.