Uwe Thaler kümmert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich um Vierbeiner aus dem Tierheim und begleitet sie bis in den Tod. Auf dem Bild links der siebenjährige Mischlingshund "Cliff", der eine Joggerin in den Oberarm gebissen hat. Foto: Köncke

Urteil im Rechtsstreit wegen Vorfall mit Vierbeiner. Richterin sieht bei drei Tieren immer ein Risiko.

Altensteig - Im Rechtsstreit zwischen Holzbildhauer Uwe Thaler aus Altensteig und einer Joggerin aus Egenhausen hat das Amtsgericht Nagold den Beschuldigten zur Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Außerdem muss der Hundebetreuer die Verfahrenskosten tragen und den Anwalt der Klägerin bezahlen. Sollte eine Heilbehandlung zur Beseitigung der drei und fünf Millimeter tiefen Narben nach dem Hundebiss durchgeführt werden, müsste der Verurteilte die Rechnung begleichen.

Nächste Instanz

Der Bildhauer will die Entscheidung nicht hinnehmen. Er kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, die nächste Instanz anzurufen.

Die Verhandlung fand am 13. Februar statt. Nachdem sich beide Seiten zu dem Vorfall geäußert hatten, gab Richterin Katharina Maldacker den Termin der Urteilsverkündigung in dieser Woche bekannt. Der Bericht im Schwarzwälder Boten hatte ein großes Leserecho ausgelöst, auch und besonders in den sozialen Medien.

Spaziergang am Abend

Zur Erinnerung: Am 3. Juli 2017 gegen 19 Uhr verließ Uwe Thaler mit zwei alten Jagdhunden und dem siebenjährigen "Cliff" vom Tierheim Ludwigsburg – alle drei versorgt er ehrenamtlich bis zum Tod – sein Haus in der Altensteiger Turmfeldstraße 45.

Zwei Bisswunden

Was beim Spaziergang passierte, bezeichnete der 54-Jährige bei der Verhandlung als "Sekundenereignis". Plötzlich habe er eine Frau "Achtung" rufen hören und sich erschrocken umgedreht. In diesem Moment sei Cliff – eine Mischung aus Schäfer- und ungarischem Hütehund – an der Joggerin hochgesprungen und habe sie an der Schulter verletzt. Thaler versicherte, er habe die Läuferin nicht kommen sehen. Als sie sich durch einen Zuruf bemerkbar gemacht habe, müsse sie "direkt hinter mir gewesen sein", sonst hätte sie der Hund nicht attackieren können.

Die Klägerin sagte aus, sie würde regelmäßig joggen und sich seit vielen Jahren rechtzeitig auf diese Art bemerkbar machen.

Im Krankenhaus Nagold diagnostizierte der behandelnde Arzt zwei Bisswunden an der Schulter und ein Hämatom am rechten Oberarm. Vom Holzbildhauer verlangte die Joggerin Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro. Thaler bot 500 Euro an. Mehr könne er aufgrund seiner angespannten Finanzlage beim besten Willen nicht aufbringen. Die Summe war der Klägerin zu wenig. Sie leide seit dem Vorfall unter erheblichen Angstzuständen bei der Begegnung mit Hunden, außerdem müssten die beim Biss entstandenen Narben beseitigt werden.

Die Richterin hielt es in ihrer Begründung für denkbar, dass die Flexileine nicht gesperrt gewesen sei. Mit drei Hunden gleichzeitig unterwegs zu sein, auch wenn sie angeleint seien, "ist immer ein Risiko".