Archivfoto: Pfeffer Quelle: Unbekannt

Änderung des Bebauungsplanentwurfs erfordert weitere öffentliche Anhörung Auf dem Areal, auf dem früher in Stetten die alte Sonnen-Wirtschaft stand, sollen Bauplätze entstehen. Der dafür aufgestellte Bebauungsplanentwurf muss allerdings nochmals in die öffentliche Anhörung.

Haigerloch-Stetten - Dies teilte Ortsvorsteher Walter Stocker seinem Ortschaftsrat mit, als dieser am Dienstag in der alten Schulturnhalle erstmals nach der Sommerpause tagte.

Kurze Rückblende: Im März hatte der Haigerlocher Gemeinderat den vom Empfinger Planungsbüro Gfrörer erstellte Bebauungsplanentwurf gebilligt und in die öffentliche Auslage geschickt.

Nach Gfrörers Konzeption könnten auf dem gut 6100 Quadratmeter großen Gelände ein großes Mehrfamilienhaus (direkt an der Stettener Straße) und sechs Einfamilienhäuser (weiter hinten Richtung Uhlandweg) entstehen.

Die im Rahmen der Auslage eingegangenen Stellungnahmen sind nun aber so ausgefallen, dass das Planungsbüro Gfrörer den Bebauungsplan modifizieren musste und der Gemeinderat ihn nächsten Dienstag nicht endgültig als Satzung beschließen kann, sondern ihn erneut durch eine öffentliche Auslegungsrunde jagen muss. "Das wird für eine vierwöchige Verzögerung sorgen", schätzt Ortsvorsteher Walter Stocker.

Woran hakt es? Nach Stockers Erläuterungen in allererster Linie daran, dass der Bebauungsplan in seiner ursprünglichen Fassung die ganze Fläche in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) verwandelt hätte. Doch das könnte der in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Metzgerei Klingenstein erhebliche Probleme bereiten. Darum wurden eine Fläche, die im hinteren Teil unmittelbar an die Metzgerei grenzt und Platz für drei Häuser bietet, vom Allgemeinen Wohngebiet in ein "Dorfgebiet" umgewandelt und mit Hilfe entsprechender Abstandsregelungen eine Pufferzone geschaffen. Das schützt Metzgermeister Roland Klingenstein vor Beeinträchtigungen, falls er baulich irgendwann mal etwas verändern möchte und führt dazu, dass spätere Bauherren die Metzgerei samt Schlachtung und Stall tolerieren müssen.

Es gab noch weitere Anregungen bei der Anhörung zur "Alten Sonne". So wies das Bergbauamt in Freiburg darauf hin, dass unter dem Gelände grundsätzlich Bergbaurecht besteht – was vermutlich den Bau von tief in die Erde gehenden Geothermieheizungen ausschließt.

Hinweis von Denkmalpflege

Noch interessanter ist der Hinweis der Denkmalspflege in Stuttgart. Weil in Stetten im 14. Jahrhundert niedriger Adel gelebt hat, rechnet die Behörde im hinteresten Teil des Geländes Richtung Uhlandweg mit mittelalterlichen Siedlungsresten im Boden. Es könnte dort also so laufen wie im Owinger "Brunnenrain": Bevor man irgendein Gebäude errichtet, müssen auf Kosten der Stadt archäologische Voruntersuchungen und eventuell so genannte Rettungsgrabungen unternommen werden.

Was sich als großes Hindernis anhört bereitet dem Ortschaftsrat jedoch wenig Kopfzerbrechen: Im hinteren Teil des Areals ist eh noch vieles grüne Wiese und in Privatbesitz. Ortsvorsteher Walter Stocker rechnet sowieso damit, dass die Erschließung des Platzes für eine großes Mehrfamilienhaus direkt von der Stettener Straße aus der erste und am schnellsten zu realisierende Schritt sein wird.

Auch das Verkehrsamt am Landratsamt hat sich zu Wort gemeldet. Planer Gfrörer hatte vorgesehen, den Uhlandweg später in einen verkehrsberuhigten Bereich zu verwandeln. Das hält die Verkehrsbehörde nicht für sinnvoll, also soll der Uhlandweg bleiben, was er ist – eine Tempo-30-Zone.

Grundsätzlich war der Ortschaftsrat Stetten mit dem abgeänderten Bebauungsplanentwurf einverstanden. Einstimmig gab man dem Gemeinderat die Empfehlung, ihn nächste Woche ebenso gut zu heißen.