Lange war der Buß- und Bettag bundesweit gesetzlicher Feiertag. Vor einem Vierteljahrhundert wurde der evangelische Feiertag in allen Bundesländern mit einer Ausnahme als solcher aber gestrichen. Die Gründe.
Es gab Zeiten, da war der Buß- und Bettag hierzulande ein gesetzlicher Feiertag. Und fast zwei Drittel (62 Prozent) der Menschen in Deutschland wünschen sich diesen auch zurück, wie eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov zeigt. 21 Prozent sprachen sich dagegen aus, 17 Prozent waren unentschlossen.
Der Buß- und Bettag fällt in diesem Jahr auf Mittwoch, den 22. November. Der evangelische Feiertag ist immer elf Tage vor dem ersten Advent beziehungsweise wird seit Ende des 19. Jahrhunderts auch immer am ersten Mittwoch nach dem Volkstrauertag begangen. Dieser war am vergangenen Sonntag, 19. November. Aber warum ist der Buß- und Bettag heute kein gesetzlicher Feiertag mehr? Was hat es mit dem Tag auf sich? Und: Warum stellt er in manchen Bundesländern einen Sonderfall dar?
Beitrag zur Pflegeversicherung
Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag, der zur Besinnung auf eigene Schuld, zu innerer Einkehr, Buße, Umkehr und Neuorientierung aufruft. Er galt als bundesweiter Feiertag und geht in diesem Zusammenhang auf das im Jahr 1934 erlassenen „Reichsgesetz über die Feiertage“ zurück.
Ihn übernahmen mit der Wiedervereinigung auch die sogenannten neuen Bundesländer als gesetzlichen Feiertag. 1995 wurde er allerdings als solcher abgeschafft – und zwar als Beitrag zur Finanzierung der Pflegeversicherung. Diese wurde in diesem Jahr als Pflichtversicherung eingeführt. Dadurch wurden Arbeitgeber stärker finanziell belastet. Um das auszugleichen und sie zu entlasten, wurde der Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag abgeschafft. Von der Kirche gab es daraufhin natürlich starken Widerstand.
Sachen bildet Ausnahme
In Sachsen allerdings wurde sich dafür eingesetzt, den Tag als gesetzlichen Feiertag zu erhalten. Deswegen ist dort noch heute arbeitsfrei. Die Arbeitnehmer in diesem Bundesland müssen als Ausgleich aber mehr in die Pflegeversicherung einzahlen – und zwar 0,5 Prozent mehr von ihrem Bruttogehalt.
In Bayern ist der Buß- und Bettag zwar kein Feiertag, trotzdem haben die Schüler keinen Unterricht. Grund ist eine gesetzlichen Regelung, die besagt, dass evangelische Arbeitnehmer aus „religiösen Gründen“ nicht zur Arbeit verpflichtet sind. Der Besuch eines Gottesdienstes reicht in diesem Zusammenhang als Grund aus. In dem Bundesland nutzen Lehrer den Tag in der Regel für Fortbildungen.
Auch in Berlin müssen evangelische Schülerinnen und Schüler am Buß- und Bettag nicht am Unterricht teilnehmen. In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie im Saarland gilt außerdem ein Tanzverbot. Die Ausnahmeregelungen sorgen immer wieder für Diskussionen