Schizophrenie kann die Persönlichkeit komplett umstrukturieren, wie auch in diesem Prozess deutlich wurde.Symbolfoto: © lassedesignen – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Keinen rationalen Grund für Gewalttat gefunden / Unterbringung in psychiatrischer Anstalt angeordnet

Auf unbestimmte Zeit geht es für einen der schweren Körperverletzung beschuldigten Alpirsbacher nach dem Sicherungsverfahren am Rottweiler Landgericht in eine psychiatrische Anstalt. Der an Schizophrenie Erkrankte hat mit einem Messer auf seinen Mitbewohner eingestochen.

Alpirsbach. Teil zwei der Verhandlung um schwere Körperverletzung. Der 46-jährige Beschuldigte hat seinen Mitbewohner in ihrer Wohnung in Alpirsbach mit einem Teller niedergeschlagen und dann mit einem Messer auf ihn eingestochen, das ergab die erste Verhandlung. Ob der Mann auch Schuld an seinem Verhalten hatte, das sollte nun das Gutachten eines psychologischen Sachverständigen klären.

"Diagnostisch ist das eine klare Sache", sagt der psychologische Gutachter. "Es bestehen keine Zweifel, dass eine paranoide Schizophrenie vorliegt." Das folgert er aus sämtlichen Dokumentationen und Akten aus der Vergangenheit. Mehrere Anzeigen wegen auffälligem oder gewalttätigem Verhalten hat es schon gegen den Beschuldigten gegeben, hinzu kommen etliche Klinikaufenthalte wegen seiner psychischen Erkrankung. Sein Umfeld habe immer wieder "massive Stimmungsschwankungen, Verhaltensauffälligkeiten und Wahnwahrnehmungen" bei ihm festgestellt. So habe er zum Beispiel von einer Mafia geredet, die hinter ihm her sei, und zu der auch das Opfer gehört habe, von schwarz gekleideten Ninjas oder davon, die Apostel verraten zu haben. Das alles schreibt der Gutachter der Krankheit des Beschuldigten zu.

Die Krankheit nimmt einfach alles ein

"Die Erkrankung nimmt alles ein und hat seine ganze Persönlichkeit umstrukturiert. Er akzeptiert seine Krankheit nicht", erklärt er.

Der Psychologe ist überzeugt: Der Beschuldigte habe "ein geringes Reflexionsvermögen, seine Urteilsfähigkeit ist reduziert." Er habe ihn als resigniert, teils depressiv erlebt, dann wieder als sehr kooperativ. Nicht nur sein Verhalten sei sprunghaft, auch seien seine Angaben widersprüchlich. Während er nach der Tat erklärt habe, er habe ein schwarzes Kreuz bei seinem Mitbewohner gesehen, das ein Zeichen für die Zugehörigkeit zu der Mafia sei, an die er glaube, leugnete er dies am zweiten Verhandlungstag. Er gab stattdessen an, der Zimmernachbar habe ihn verrückt gemacht, weil er die ganze Wohnung eingenommen und ihn außerdem gedanklich beeinflusst habe.

"Seine Selbststeuerungsfähigkeit, die einen Menschen davon abhält, etwas verbotenes zu tun, war durch die Schizophrenie beeinträchtigt. Das muss man so sehen", sagt der Gutachter. Ihm sei zwar bewusst gewesen, dass er etwas Unrechtes tat, habe aber keine Kontrolle über sein Verhalten gehabt. Es sei also von einem schuldmindernden, wenn nicht gar einem schuldunfähigen Zustand auszugehen.

Der Alkohol war lediglich der Katalysator

Währe nd der Psychologe sein Gutachten verliest, sagt der Beschuldigte mehrmals, er könne das nicht hören, dreht sich weg und hält sich die Ohren zu. "Bleiben Sie ruhig sitzen, wie intensiv Sie zuhören, ist Ihre Sache", sagt der Richter dazu.

Der Gutachter erklärt weiter, dass zur Tatzeit zwei Krankheitsbilder vorlagen: Die Schizophrenie und die Alkoholkrankheit des Beschuldigten. Sein Blutalkoholspiegel habe zur Tatzeit rückgerechnet zwischen 1,2 und 1,7 Promille gelegen. "Er machte jedoch auf die Polizisten am Tatort nicht den Eindruck, unter deutlichem Alkoholeinfluss zu stehen."

Der Richter erkundigt sich, was der Gutachter für die Tat für ausschlaggebend hält. Den Alkohol oder die Schizophrenie? "Der tragende Grund ist die Schizophrenie", sagt dieser. "Der Alkohol hatte katalysatorische Wirkung, er hat das Verhalten nur begünstigt." Daher wäre eine reine Behandlung der Alkoholkrankheit seiner Meinung nach keine Lösung.

Was die Unterbringung angeht, hält der Gutachter eine engmaschige Betreuung für unabdingbar. "Er neigt dazu, sich als Opfer zu sehen, nicht als Täter. Und er reagiert oft aus dem Wahn heraus, das ist gefährlich." Der Sachverständige schätzt das Risiko von weiteren Straftaten, sofern der Beschuldigte in die Freiheit entlassen werde, als hoch ein. "An Schizophrenie Erkrankte haben ohnehin ein acht bis zehnfach erhöhtes Risiko, Gewalttaten zu begehen, das ist erwiesen." Und der Beschuldigte sei noch nicht hinreichend behandelt worden. "Deshalb sollten wir tun, was er treffend vor einiger Zeit selbst formuliert hat: ›Ich brauche eine Therapie‹." Da denkt der Psychologe an eine langfristige Behandlung, der Wechsel in eine Wohneinrichtung sei ein noch fernes Ziel. Ein soziales Umfeld, sprich Freunde oder Familie, die ihn unterstützen könnten, habe der 46-Jährige nicht.

Der Beschuldigte, so der Richter, habe den Wunsch geäußert, eine Perspektive zu haben und nicht den Rest seines Lebens in der Psychiatrie zu verbringen. "Ziel einer Behandlung ist eine Besserung", meint er. Aber es müsse auch die Allgemeinheit geschützt werden. Eine langfristige Therapie, so der Beschuldigte daraufhin selbst, sei kein Problem für ihn.

Die Allgemeinheit muss geschützt werden

Die Erforderlichkeit der Unterbringung habe sich bestätigt, erklärt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Die Schuldunfähigkeit des 46-Jährigen sei nicht auszuschließen. Sein aggressives Verhalten habe aber auch schon in der Vergangenheit für Aufsehen gesorgt, die Opfer wähle er willkürlich. Auch für die Staatsanwaltschaft steht der Schutz der Öffentlichkeit im Vordergrund. "Ihm ist bewusst, dass es ein langer Weg wird", sagt der Verteidiger und stimmt der Staatsanwältin zu, dass eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt unumgänglich sei. Das Gericht schließt sich mit seinem Urteil an.

Ein langer Weg kommt auf ihn zu

"Es war kein rationaler Grund für die Gewalttat zu finden, wahrscheinlich weiß er nicht einmal selbst, warum er es getan hat", meint der Richter abschließend. Wenn man sich vor Augen führe, dass der Beschuldigte felsenfest an seine Wahnvorstellungen geglaubt habe, sei verständlich, dass er unter großem Stress gestanden habe. Über die Zeit der Unterbringung könne er keine Aussage machen. "Das hängt auch ein Stück weit vom Beschuldigten ab, davon wie gut er bei der Therapie kooperiert und wie er sich entwickelt."