Anzeichnungen der Polizei nach dem tödlichen Unfall. Der Prozess soll nun Licht in die Ereignisse des tragischen Abends bringen. (Symbolbild) Foto: Schwenk

Bräutigam von Auto erfasst. Unfallfahrer sagt unter Tränen aus. Auf Straße stehende Männer übersehen.

Alpirsbach/Freudenstadt - Der tödliche Ausgang eines Junggesellenabschieds vor gut zwei Jahren in Alpirsbach wurde jetzt vor dem Freudenstädter Amtsgericht verhandelt. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen.

Ein toter Bräutigam, dessen schwer verletzter Freund und ein Angeklagter, der seither keine Nacht mehr ruhig geschlafen hat – das ist die tragische Bilanz eines Junggesellenabschiedes vor zwei Jahren in Alpirsbach. Acht Zeugen und einen Sachverständigen hatte Richter Rainer Graf-Frank geladen, um die Ereignisse der damaligen Nacht juristisch aufzuklären. Abschließend gelungen ist dies noch nicht. Ein weiterer wichtiger Zeuge, der damalige Beifahrer des Angeklagten, wird deshalb ebenfalls noch befragt.

Gruppe wollte eigentlich Taxi nehmen

Doch was war eigentlich geschehen an dem Tag, der seinerzeit so glücklich begonnen und in der Nacht vom 16. auf den 17. Juni 2018 so tragisch endete? Mehrere Teilnehmer des damaligen Junggesellenabschieds erinnerten sich im Zeugenstand daran, dass man aus unterschiedlicher Richtung angereist war, um gemeinsam mit dem später Getöteten dessen Junggesellenabschied in Alpirsbach zu feiern. Zunächst hatten alle eine Pension in einem Teilort bezogen. Von dort aus ging es nach Alpirsbach zur Brauereibesichtigung. Nachdem die zu Ende war, hatte sich die neunköpfige Truppe in die Brauereigaststätte begeben, um dort zu Abend zu essen.

Man saß bis gegen Mitternacht und hatte eigentlich vor, den Rückweg in die wenige Kilometer entfernte Pension irgendwann mit dem Taxi anzutreten. Ein solches war in Alpirsbach um diese Zeit aber anscheinend nicht zu bekommen. Mit zwei Bierfässern, die man zuvor in der Brauerei gekauft hatte, machte man sich deshalb zu Fuß auf den Weg in Richtung der Pension. Dies mit kurzen Unterbrechungen, bei denen dann auch mal nachgeschenkt und getrunken wurde. Man sei gut drauf gewesen und alkoholisiert, aber nicht total betrunken, so die Einschätzung der Zeugen. Im Nachhinein hatte die gerichtsmedizinische Untersuchung beim später Getöteten und bei seinem schwerverletzten Freund eine Blutalkoholkonzentration von rund zwei Promille zum Tatzeitpunkt ergeben. Drei Teilnehmer des Junggesellenabschieds, darunter auch der einzig völlig Nüchterne an diesem Abend, hatten sich entschlossen, den Rückweg schneller anzutreten, um die anderen mit dem bei der Pension geparkten Auto abzuholen.

Beide Opfer standen auf Straße

Sie waren deshalb nicht mehr dabei, als gegen 1.32 Uhr der Angeklagte mit seinem Auto die Straße befuhr. Er hatte an diesem Abend den Fahrdienst für eine Hochzeitsgesellschaft übernommen und fuhr deshalb auf der Hauptstraße in Richtung Schenkenzell. Die verbliebene Truppe von sechs Personen hatte sich zu jenem Zeitpunkt bereits etwas verteilt. Die beiden Opfer, so die späteren Ermittlungen, hatten den Gehweg zum Tatzeitpunkt verlassen und waren auf der Straße gestanden. Wie lange schon, das wurde nicht geklärt. Der Angeklagte selbst erinnerte sich nur daran, dass sein Beifahrer plötzlich auf Höhe der Alpirsbacher Brauerei gesagt habe, da sei etwas auf der Straße und er solle aufpassen. In dem Moment sei der Aufprall aber bereits passiert, erzählte der Mann unter Tränen. Immer wieder stockte und unterbracher seine Aussage, weil er weinte. "Ich hatte die Straße doch vollkommen im Blick und die war leer", sagte er rückblickend.

Obwohl er die zulässige Höchstgeschwindigkeit laut Sachverständigengutachten eingehalten hatte, konnte er nicht mehr rechtzeitig bremsen und überfuhr die beiden Männer. Der Bräutigam starb noch an der Unfallstelle aufgrund seiner zahlreichen inneren Verletzungen – unter anderem ein Durchriss der Brusthauptschlagader.

Das zweite Opfer, ein 22-jähriger Student, überlebte schwerverletzt. Er war ebenfalls als Zeuge geladen, hat aber bis heute keinerlei Erinnerung an das Geschehen selbst sowie die Zeit davor und danach. Ihn hatte man mit dem Hubschrauber in die Uniklinik Freiburg geflogen, weil akute Lebensgefahr bestanden hatte. Noch heute setze sein Erinnerungsvermögen erst an dem Punkt wieder ein, an dem sich seine Mutter – rund zweieinhalb Wochen nach dem Unfall – bei den Ärzten bedankt habe. Auch an die Woche vor dem Unfall erinnere er sich nicht, erzählt der junge Mann. Inzwischen gehe es ihm nach einem Jahr mit enormen Konzentrationsstörungen langsam wieder besser, sein Studium habe er fortgesetzt.

Der Angeklagte selbst berichtete auf Frage seines Verteidigers, dass er seit dem Unfall keine einzige Nacht mehr durchgeschlafen habe, dass er in ärztlicher und psychologischer Behandlung sei und unter Alpträumen leide. "Ich krieg das einfach nicht mehr raus aus meinem Kopf", erzählte er unter Tränen.

Ist ein Urteil überhaupt nötig?

Ob und inwieweit die Zeugenaussagen und das Sachverständigengutachten ausreichen, den Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung aufrecht zu erhalten, weil der Angeklagte zu spät reagiert hat, blieb am Ende der viereinhalbstündigen Verhandlung unklar. Richter Graf-Frank sprach von einer Verkettung unglücklicher Umstände, bei der man sich schon fragen müsse, wie viel Schuldvorwurf man dem Angeklagten machen könne und ob es überhaut nötig sei, ein Urteil zu sprechen. Entschieden wird darüber voraussichtlich am 10. September nach der Zeugenvernehmung ab 10 Uhr.