Der Heilenberg ist einer der begehrtesten, aber auch umstrittensten potenziellen Standorte von Windkraftanlagen auf Flächen der Stadt Alpirsbach: Die Schömberger fürchten um ihre schöne Aussicht, die Alpirsbacher Klosterbrauerei sorgt sich um ihr Quellwasser. Foto: Wiegert Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat befasst sich mit dem Rahmen für die Ausschreibung städtischer Flächen zur Nutzung von Windenergie

Von Werner Hering

Alpirsbach. Breiten Raum nahm bei der jüngsten Sitzung des Alpirsbacher Gemeinderats die Diskussion über die Kriterien für die Ausschreibung städtischer Flächen zur Nutzung von Windenergie ein.

Letztlich wurde der Kriterienkatalog einstimmig gebilligt. Bürgermeister Reiner Ullrich teilte zunächst mit, dass die Arbeitsgruppe "Windkraft" einen Fragenkatalog erarbeitet und über einen Musterpachtvertrag beraten hat. Rolf Pfeifer, Geschäftsführer der endura kommunal GmbH, präsentierte den Fragenkatalog und den ausformulierten Pachtvertrag.

Die Vorstellung erfolgte in fünf Teilen: unternehmensbezogene Schritte, Pachtentgelt, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die Zahl der Anlagen, technische Kriterien wie Baustellenverkehr, Lärmbelastung, Kabeltrassenverlauf, Erschließungssituation und Typ der Anlagen sowie Betrieb, Betreibermodell und Bürgerbeteiligung.

Pfeifer stellte auch detaillierte Ergänzungen zum Pachtvertrag vor. Diese betreffen etwa die Wegeerschließung mit geringstmöglicher Belastung, Entschädigungszahlungen beispielsweise für Holzeinschlag und Haftung für Schäden, die durch die Errichtung von Windkraftanlagen entstehen, vor allem, was das Wasser betrifft.

Besonders ging Pfeifer auf die Wasserversorgung der Klosterbrauerei ein. So enthält der Pachtvertrag eine Vorgabe, dass der Pächter auf eigene Kosten zunächst ein hydrologisches Gutachten für den Quellbereich Glaswaldwiesen erstellen muss. Die Auswahl des Gutachters muss mit der Stadt abgestimmt werden, bei Uneinigkeit wird ein Gutachter von der zuständigen Industrie- und Handelskammer hinzugezogen. Damit, so Pfeifer, wird Alpirsbacher Klosterbräu die größtmögliche rechtliche Sicherheit gewährt. Sollte das Gutachten Beeinträchtigungen ergeben, bestehe zudem ein Sonderkündigungsrecht.

Derzeit, so der Referent, stehen zehn Unternehmen auf einer Liste, die zur Abgabe eines Angebots angeschrieben werden.

Der weitere Ablauf sieht dann die Verabschiedung im Gemeinderat und die Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen vor, die anschließend an die Projektentwickler gehen – mit einer Abgabefrist bis zum 5. September dieses Jahres. Die Firma endura kommunal sichtet die Unterlagen und legt sie dann dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Der FWV/CDU-Fraktionssprecher forderte, dass der Pachtvertrag zunächst der Kommunalaufsicht zur Bewertung vorgelegt werde. SPD-Stadtrat Karl Rumpf fragte nach, wie es um die Brandsicherheit bestellt ist, wenn, wie zum Beispiel in Lahr, ein Brand in einer Windkraftanlage ausbricht. Bei getriebelosen Anlagen sei die Brandgefahr nicht so groß.

Dazu erklärte Pfeifer, dass der Betreiber ein Konzept über den Brandschutz vorlegen muss. Ergänzend sagte Stadtbaumeister Bernd Hettich, dass ein Brand an einer Windkraftanlage in 120 Meter Höhe nicht gelöscht werden könne. Hier gehe es nur darum, die Umgebung zu sichern und die Anlage im Ernstfall kontrolliert abbrennen zu lassen.

Schließlich verlas Bürgermeister Ullrich eine Stellungnahme von Carl Glauner zum Standort Heilenberg. Denn dort liegt das Einzugsgebiet der Quellen der Klosterbrauerei in den Glaswaldwiesen, die seit den 80er-Jahren unter Naturschutz stehen. Glauner befürchtet durch Windkraftanlagen eine Gefährdung des Wassers für die Brauerei. Vor Anschluss des Pachtvertrags müsse auch ein hydrogeologisches Gutachten vorgelegt werden.

Zunächst ließ Reiner Ullrich über den Kriterienkatalog abstimmen, die einstimmig erfolgte. Ebenso einhellig beschloss der Gemeinderat, dass vor Abschluss des Pachtvertrags ein hydrologisches Gutachten erstellt werden muss.

Schließlich ging es noch darum, dass der Pachtvertrag Bestandteil des Ausschreibungsverfahrens sein muss. Dazu wurde gefordert, dass dies vorbehaltlich der kommunalrechtlichen Überprüfung geschieht. Bei drei Gegenstimmen wurde auch dieser Antrag angenommen.