Rein ins Dorf und in die Eisen: Durch Gräben muss derzeit auch mancher fahren, der eigentlich gar nicht in den Alpirsbacher Höhenstadtteil will. Einige sind zu flott unterwegs. In allen Orten der Umleitungsstrecke gilt derzeit Tempo 30. Foto: Rath Foto: Schwarzwälder Bote

Verkehr: Anwohner beschweren sich über Raser auf Umleitungsstrecke über Reutin

Im sonst beschaulichen Reutin hat der Durchgangsverkehr wegen der Umleitung durch das Dorf stark zugenommen. Einige Anwohner beschweren sich über Raser und fordern ein zusätzliches Tempolimit außerorts. Das aber wird es nicht geben.

Alpirsbach-Reutin. Wegen der Dauerbaustelle zwischen dem Kreisverkehr Aischfeld und Peterzell wird der Verkehr von Aischfeld über Gräben und Reutin nach Peterzell und ebenso in umgekehrter Richtung umgeleitet. Einige Anwohner beschweren sich nun über Verkehrsteilnehmer, die auf der Strecke zu schnell unterwegs seien und andere stark gefährdeten. Zum Beispiel Fußgänger, die innerorts die Straße überqueren wollen, oder Autofahrer, die von ihrem Grundstück auf die Straße einbiegen wollen.

Zwar gelte in den betroffenen Weilern und Dörfern eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer, sagt ein Anwohner im Gespräch mit unserer Zeitung. Aber viele Autofahrer hätten noch ein zu hohes Tempo, wenn sie ins Wohngebiet fahren. Deshalb fordert er, für die Zeit der Umleitung auch außerorts, etwa zwischen Gräben und Reutin, die Geschwindigkeit zu begrenzen oder sogenannte Smileys aufzustellen, Dialog-Displays, die die Fahrer daran erinnern, sich an das vorgeschriebene Tempolimit zu halten.

Voraussetzungen nach Straßenverkehrsordnung nicht erfüllt

Die zusätzlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen wird es aber wohl nicht geben. Wie die Pressesprecherin des Landratsamts Freudenstadt, Sabine Eisele, auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, sei eine entsprechende Forderung an das Landratsamt herangetragen worden. Die Anfrage sei geprüft worden, habe aber abgelehnt werden müssen, weil die Voraussetzungen des Paragrafen 45, Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung nicht erfüllt werden. Deshalb dürfe die untere Straßenverkehrsbehörde dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung anordnen.

Nach dem genannten Paragraf dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt.

Tempo-30-Zonen im überörtlichen Verkehr sind lediglich im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern möglich.