Kommunales: Rat schließt Bebauungsplanverfahren Grundegert II ab

Das Bebauungsplanverfahren Grundegert II in Alpirsbach ist abgeschlossen. Damit endet ein offenbar hartes Ringen hinter den Kulissen zwischen der Alpirsbacher Wäscheservice und der Stadt und der Firma Saier.

Alpirsbach. Der Gemeinderat fasste jetzt den Satzungsbeschluss, der das Ende des Verfahrens markiert. Die Entscheidung fiel bei zwei Enthaltungen mehrheitlich. Noch einmal hatte es eine längere Diskussion gegeben.

Bereits in der Einwohnerfragestunde hatte Friedrich Eberhard, Geschäftsführer des Alpirsbacher Wäscheservice, gefordert, im Zuge des Bebauungsplans den Wendehammer als öffentliche Fläche zu belassen. Hintergrund: Eberhard sieht seine Firma durch den Verkauf der Flächen an einen weiteren Gewerbetreibenden vor Ort bedroht. "Es geht um die Zukunft der Arbeitsplätze und die Zukunft des Unternehmens", hatte er ausgeführt.

Bürgermeister Michael Pfaff erklärte hingegen, dass es sich um eine vorhabensbezogene Bebauungsplanänderung handle. Diese wurde von Saier beantragt und werde auch vom Antragsteller bezahlt. Gebhard Gfrörer vom Planungsbüro führte aus, dass auch dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ausgeführt wurde. Er ging die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken durch, die während der Auslegungsphase eingegangen waren. Einige Änderungen flossen in den Plan ein, etwa was Gesamthöhe von Gebäuden, Dachbegrünung und Erdgeschossfußbodenhöhe betrifft.

"Der eingeschaltete Anwalt hat uns schwerwiegende Rechtsfehler vorgeworfen. Dies sieht unser Anwalt nicht so. Wir sehen auch eine verkürzte Offenlegung als zulässig an", so Gfrörer. Er warnte davor, nochmals eine Diskussion anzustoßen. "Baupläne sind nicht statisch, auch ihren Teil könnte man jederzeit ändern, Herr Eberhard", so der Planer.

Anwälte eingeschaltet

Bürgermeister Michael Pfaff betonte, dass man in zahlreichen Gesprächen versucht habe, beiden Seiten gerecht zu werden. Die Firma Saier habe eine freie Zufahrt zugesichert. Auf Nachfrage von Gemeinderätin Tabea Joos (FWV) bestätigte der Planer, dass auch eine Bebauungsplanänderung möglich sei, wenn dem Antragsteller das Grundstück nicht gehöre. Auf Nachfrage von Thomas Römpp (SPD/Grüne) nach der Funktion des Wendehammers teilte Bürgermeister Pfaff mit, dass eigentlich ein Kreisverkehr geplant war. "Die Stadt ist aber nicht verpflichtet, öffentliche Flächen als Wendehammer zur Verfügung zu stellen." Gemeinderat Hans-Dieter Rehm (UBL) bat die Stadt, auf Eberhard zuzugehen und dafür zu sorgen, dass ein ordentliches Arbeiten für die Firma möglich ist. "Das tun wir", so Pfaff. Am Ende einer Diskussion fiel der Satzungsbeschluss.