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Windenergie: Bürgermeister Pfaff zur Entscheidung des VGH

Alpirsbach (kfu). Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den Flächennutzungsplan Windenergie der Stadt Alpirsbach gekippt (wir berichteten). Das Verfahren dazu laufe schon seit 2018, so Bürgermeister Michael Pfaff.

Die Stadtverwaltung sei traurig, dass das Ergebnis ihrer Anstrengungen der Normkontrolle nicht standgehalten habe. "Es geht immer um Abwägungen. Wir haben uns Mühe gegeben, im Dschungel der Paragrafen und zwischen den Fronten von verschiedenen Interessengruppen eine Lösung zu finden, mit der alle leben können." Der Gemeinderat glaubte, das geschafft zu haben. Der Tenor war klar: Ja zum Ausbau der Windenergie, aber räumlich begrenzt auf ein Zentrum.

"Wir wollten keinen Wildwuchs von Windrädern", so Pfaff, "sodass hier und da vereinzelt ein Windrad in der Landschaft steht. Das Ziel des Teilflächennutzungsplans war eine gewissen Steuerung." Das sei der Grund, weshalb der Standort "Oberer Reutiner Berg", der in Sachen Windgeschwindigkeit und aus natur- und artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten gut geeignet gewesen wäre, von der Stadt abgelehnt wurde. Die Fläche sei nur groß genug für ein einsames Windrad. Wäre sie für mehrere geeignet, so der Bürgermeister, wäre sie auch nicht ausgeschlossen worden.

Begründung steht noch aus

"Wir haben viel Mühe und Geld investiert, um nach bestem Wissen und Gewissen ein neutrales Verfahren zu schaffen, bei dem jede Seite, Befürworter wie Gegner, zu Wort kommen", erklärt Pfaff. Es gebe etliche Gesichtspunkte und Belange, sowie naturschutztechnische wie wirtschaftliche Interessen, die gegeneinander aufgewogen werden müssen. Letztlich bleibe es aber Einschätzungssache. Und die Einschätzung ändere sich je nachdem, wie streng bestimmte Kriterien und Parameter gewertet werden. Bei diesen Grenzen haben Meinungsverschiedenheiten nun zur Ablehnung des Konzepts geführt.

Über Konsequenzen und das weitere Vorgehen kann Pfaff derzeit keine Aussage treffen. "Wir wissen nur, dass unser Plan für unwirksam erklärt wurde, nicht aber, warum." Die Urteilsbegründung wird der Stadt erst in ein bis zwei Monaten vorliegen. "Erst dann können wir weiter beraten. Wir müssen abwarten, alles andere wäre Kaffeesatzleserei", sagt er.

"Es ist traurig, aber das Gericht hat nun so entschieden. Es musste auch abwägen, ebenso wie wir", meint der Bürgermeister. "Damit müssen wir jetzt leben."