Die Rettungsversuche für die Lindenallee im Alpirsbacher Kurgarten sind offenbar vergeblich. Foto: Dyba

Rechtsaufsicht bestätigt Auffassung der Verwaltung. Zeitpunkt des Fällens ist noch offen.

Alpirsbach - Trotz der Initiative verschiedener Bürger für den Erhalt der fast 100 Jahre alten Linden bleibt es beim Aus für die Allee im Alpirsbacher Kurgarten. Bürgermeister Reiner Ullrich sieht keinen Grund dafür, das Thema erneut im Gemeinderat zu behandeln.

Diese Auffassung habe nun auch das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde geteilt. Die Fraktion "Zukunft für Alpirsbach" (ZfA) hatte beantragt, den Tagesordnungspunkt "Gefahrenabwehr im Kurgarten" wegen neuer Sachverhalte nochmals im Gemeinderat zu behandeln.

Ullrich verweist darauf, dass der gleiche Tagesordnungspunkt innerhalb von sechs Monaten nicht zwei mal behandelt werden dürfe – es sei denn, es ergeben sich neue Sachverhalte. Dies sei bei der Lindenallee nicht der Fall. Die Stadtverwaltung habe der Rechtsaufsicht die kompletten Unterlagen zur Prüfung eingereicht und sieht sich nun durch die Antwort vom Landratsamt bestätigt. Denn die Kosten, die unterschiedlich hoch geschätzt werden, seien nicht die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats gewesen, sondern, so Ullrich, lediglich eine "Orientierungsgröße".

Unklar, wann Bäume gefällt werden

Die in der Gemeindeordnung festgelegte Frist für die erneute Behandlung eines Tagesordnungspunkt habe durchaus ihren Sinn und sei inhaltlich eng auszulegen. Ullrich: "Es geht um die Verlässlichkeit der Beschlusslage." Verhindert werden solle, dass eine Minderheit, der eine Entscheidung des Gemeinderats nicht passt, die Umsetzung eines Votums blockieren kann. Um das Thema vor Ablauf eines halben Jahres erneut auf den Ratstisch zu bringen, reiche es nicht, "dass jemand eine neue Idee hat".

Mitte Dezember hatte der Alpirsbacher Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, dass die Bäume aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Wann die Bäume gefällt werden sollen, ist noch offen. Die Details werden laut Ullrich vom städtischen Bauamt geregelt. Der Zeitpunkt hänge nicht zuletzt vom Wetter ab.