Die Geflügelpest grassiert auch in Betrieben der Raumschaft Triberg. (Symbolfoto) Foto: Pixabay

Die Geflügelpest ist vergangene Woche auch in Geflügel-Kleinbeständen in der Raumschaft Triberg ausgebrochen.

Raumschaft Triberg - Nachdem das Veterinäramt Mitte vergangener Woche in bisher fünf Geflügel-Kleinbeständen im Kreis die Geflügelpest feststellte (wir berichteten), wurde jetzt eine Allgemeinverfügung durch das Amt erlassen, die bis einschließlich 30. April gelten soll. Das teilte das Landratsamt am Mittwoch mit.

Sperrbezirk festgelegt

Es wurden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Die Geflügelpest ist unter anderem auch in Schönwald und Schonach ausgebrochen. Zum Sperrbezirk gehören neben diesen beiden Raumschaftsgemeinden auch die Stadt Triberg und Nußbach. Im Beobachtungsgebiet befindet sich Gremmelsbach. Wer im Sperrbezirk Geflügel hält, muss diese ab Donnerstag, 1. April, in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung halten. Die Tierhalter müssen ferner dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung schnellstmöglich die Anzahl der gehaltenen und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzeigen.