Alles richtig gemacht! Foto: Christopher Piskadlo

Die großen Umzügen haben die Fastnachter in der Region mit Rücksicht auf die Bundestagswahl zähneknirschend abgesagt. Gefeiert wird dennoch, mit kleineren Hocks. Das heißt, dass am 23. Februar vielerorts Narren auf Wähler treffen und vor allem: dass Narren wählen – was selbstverständlich keineswegs despektierlich gemeint ist. Was geht und was nicht, ein Überblick.

Das Allerwichtigste zuerst: Darf man kostümiert respektive im Häs in die Wahlkabine? Da wir Deutschen eines gut können, nämlich Regeln aufstellen, ist auch das eindeutig geklärt – die Bundeswahlleiterin hat eine Extra-Handreichung zur fünften Jahreszeit herausgegeben. Demnach darf niemandem vorgeschrieben werden, wie er sich zum Kreuzchen machen kleidet. Einschränkung: Die Wähler müssen identifizierbar sein und dürfen keine politischen Botschaften verbreiten. Die Donald-Trump-Maske sollte also vor dem Wahllokal besser abgesetzt werden. Wobei: Die Zeiten, in denen die lustig war, sind ja eh längst vorbei.