Oft fehlt nach dem Todesfall die Kraft, sich anstehenden Aufgaben zu widmen und den Blick auf die Zukunft zu richten. Foto: dpa

Ratschläge, um trotzdem alles im Griff zu behalten. Für Hinterbliebene gibt es jede Menge zu erledigen.

Die Trauer um den Verlust eines Menschen sorgt bei vielen Angehörigen für Ohnmacht. Oft fehlt nach dem Todesfall die Kraft, sich anstehenden Aufgaben zu widmen und den Blick auf die Zukunft zu richten. Dabei gibt es viel zu tun. Die Verwandten wollen informiert und der Ablauf der Trauerfeier muss organisiert werden. Unterstützung durch Freunde und Bekannte hilft dem Trauernden, den Überblick zu behalten. "Manchen nimmt die Organisation der Trauerfeier die Hilflosigkeit", sagt Theologe und Ratgeber-Autor Reiner Weber-Nobis aus Aachen.

 Todesfall publik machen

Unmittelbar nach dem Todesfall steht der Trauernde zunächst vor der Frage: Wie informiere ich die Verwandten und Bekannten? "Das hängt von der Lebenssituation ab", erklärt Weber-Nobis. Schwierig sei es, wenn der Angehörige nicht mehr in der Heimat wohnt. Am besten schaltet er dann eine Familienanzeige in der regionalen Tageszeitung, erläutert der Theologe. "Alle anderen Bekannten lassen sich per Telefon erreichen." Oft belaste es aber den Angehörigen, die Geschichte des Todesfalls am Telefon immer wieder zu erzählen, sagt Weber-Nobis. Um die Verwandtschaft und Bekannte zu informieren, eigneten sich deshalb auch Trauerkarten.

Trauerfeier organisieren

Der Bestatter kann bei der Organisation der Trauerfeier Arbeit abnehmen. "In der Trauersituation sind viele überfordert", erklärt Heike Böhme-Küppenbender vom Bundesverband der Bestatter in Düsseldorf. So kann es passieren, dass Angehörige den Überblick über die Kosten verlieren, sagt Reiner Weber-Nobis. Deshalb sei es sinnvoll, sich bei Freunden Unterstützung zu holen. Das Gespräch mit vertrauten Menschen helfe, ein angemessenes Maß zu bewahren.

Wünschte sich der Verstorbene eine kirchliche Trauerfeier, sind die Möglichkeiten zur Gestaltung wegen der kirchlichen Rituale begrenzt. "Oft werden bestimmte Lieder gewünscht oder Fotos aufgehängt", sagt Martin Lautenschlager vom evangelischen Kirchenrat in Stuttgart. Die Gestaltung ergebe sich im Gespräch zwischen Pfarrer und Hinterbliebenem.

Der Bestatter sucht auf Wunsch auch nach einem freien Trauerredner. "Ein freier Redner ist flexibler und kann auf individuelle Wünsche eingehen", erklärt Heike Böhme-Küppenbender.

Das Traueressen vorbereiten

Nach dem Begräbnis entscheidet der Angehörige, in welchem Rahmen er ein Traueressen gestaltet. Die Tendenzen gingen zu einem eher schlichten Essen, sagt Kirchenrat Markus Lautenschlager aus Stuttgart. "Häufig werden nur belegte Brötchen gewünscht." In manchen Regionen sei dagegen ein Trauerkuchen das traditionelle Essen.

Vor allem in ländlichen Gebieten erscheint oft das ganze Dorf zur Beerdigung. Doch der Angehörige ist keinesfalls verpflichtet, alle Besucher zum Traueressen einzuladen. "Der Hinterbliebene hat die Möglichkeit, der Trauerkarte für nahe Verwandte eine Kaffeekarte beizulegen", erklärt Heike Böhme-Küppenbender. Oder er lädt nahe Verwandte vorher zum Essen ein.

Kosten

Oft wird der finanzielle Aufwand unterschätzt, den eine Bestattung haben kann: Einladungskarten, der Sarg, der Blumenschmuck, die Kosten des Bestatters, der Grabstein, das Grab selbst sowie die städtischen Gebühren müssen bezahlt werden. Nicht selten kommt es vor, dass mit dem Verstorbenen ein Mietvertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist besteht. Die Folge: Schnell sind Summen von 7000 bis 9000 Euro erreicht, die einer der Angehörigen vorstrecken und sich hinterher mühevoll von der Erbmasse zurückholen muss – sofern diese überhaupt ausreicht.

Verträge und Vollmachten

Um welche Verträge und Rechnungen sich Angehörige kümmern müssen, ist nicht so leicht herauszubekommen. Ohne Vollmacht dürfen sie auch von Dritten – wie Bank oder Vermieter – keine Auskunft erhalten. Am sinnvollsten ist es, die Kontoauszüge des Verstorbenen der letzten zwölf Monaten durchzugehen. So wird recht schnell ein erster Überblick geschaffen.

Jene bevollmächtigte Person, die die Aufgabe hat, die Trauerfeier zu organisieren, sollte mit einer Vorsorge- beziehungsweise Generalvollmacht ausgestattet werden. Achtung: Beinhaltet die Vollmacht nicht die Klausel "über den Tod hinaus", ist sie nach dem Tod nicht gültig und somit nicht rechtswirksam.