Alle verfügbaren Kräfte waren seit Donnerstagmorgen im Einsatz Foto: Gabriele Hauger

Fahrzeuge von Werkhof und Stadtgrün sind im Einsatz, um Lörrachs Straßen frei zu halten. Die Schneemenge ist überschaubar, aber: Der Werkhof wäre für größere Einsätze gewappnet.

Das bestätigte Christian Werner, Technischer Leiter des Werkhofs, am Donnerstagmorgen im Gespräch mit unserer Zeitung. Nachdem das Team – Werkhof und Stadtgrün arbeiten bei der Schneeräumung Hand in Hand – bereits am Mittwochabend im Einsatz war, wurde gegen 3.30 Uhr in der Früh die nächste Alarmierung ausgelöst. Seit den Morgenstunden befinden sich alle verfügbaren Kräfte – 35 bis 40 Mitarbeiter, so Werner – im Einsatz.

 

Werkhof verfügt über genügend Salz-Reserven

Geräumt werden zunächst die Hauptverkehrsachsen, anschließend sind die kleineren Straßen sowie Geh- und Radwege an der Reihe. Das könne angesichts des großräumigen Einsatzes bis in den Nachmittag hinein dauern, sagte Werner. Im Stadtgebiet unterwegs sind sieben Großfahrzeuge und neun kleinere Kommunalschlepper. Darüber hinaus sind Mitarbeiter mit Handräumung beschäftigt.

Die Stadt hat vorgesorgt: Das Salzlager sei gut gefüllt – und nach dem ersten Einsatz wurde umgehend nachbestellt. Darüber hinaus sei eine Reservemenge reserviert worden, erklärt der Werner.

Räum- und Streupflichten für Bürger

Während der Werkhof vorrangig Hauptverkehrsstraßen, Wohnstraßen, Steilstrecken, Buslinien und Bushaltestellen von Schnee und Eis befreit, müssen Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder über einen Zugang zu einer Straße verfügen, selbst zur Schaufel greifen. Die Räum- und Streupflichten regelt die städtische Streupflichtsatzung.

Christian Werner Foto: Stadt Lörrach/Sarah Czerwenka

„Gehwege sind von Schnee und Eis zu räumen. Die Verkehrssicherheit der Fußgänger in beide Richtungen muss mindestens auf einer Breite von 1,2 Metern gewährleistet sein. Gleiches gilt für Treppen- und Fußwege, für Straßen, an denen kein Gehweg angelegt ist sowie für Verkehrsflächen in verkehrsberuhigten Bereichen“, erklärt die Stadt in einer Mitteilung.

Die Räum- und Streupflichten regelt die städtische Streupflichtsatzung (Symbolfoto). Foto: Bru-nO/Pixabay

In Fußgängerzonen schreibt die Satzung vor, Flächen von zwei Meter Breite entlang dem jeweiligen Grundstück zu räumen.

Bei Unfällen drohen Schadenersatzforderungen

Und weiter: „Die Räum- und Streupflicht ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr zu erfüllen. Entsprechend der Witterung kann ein wiederholtes Räumen und Streuen erforderlich sein. Die Pflicht endet um 20 Uhr. Bei Vernachlässigung dieser Pflicht drohen den Verantwortlichen bei Unfällen Schadenersatzforderungen.“

Die Streupflichtsatzung kann auf der online auch der Seite „Satzungen“ nachgelesen werden.