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Pächterin aus Konstanz hat Klage in Karlsruhe gegen Alkoholverkaufsverbot eingelegt.

Stuttgart/Konstanz - Seit 1. März darf an Tankstellen und Kiosken in Baden-Württemberg von 22 bis 5 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden. Die Verbände und Betriebe beklagen Umsatzeinbußen und wehren sich.

Nach monatelangen Vorbereitungen machen die Tankstellenverbände Ernst: Stellvertretend für rund 1850 Betriebe im Land hat Annette Eisenberg, Pächterin einer Tankstelle in Konstanz, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das nächtliche Alkoholverkaufsverbot eingelegt. "Vom Spritverkauf allein kann keiner leben. Wir leben vom Shopverkauf", sagt Eisenberg unserer Zeitung und spricht von "hohen Umsatzeinbußen" durch das Verkaufsverbot.

In Baden-Württemberg dürfen Tankstellen und Kioske seit 1. März zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens keinen Alkohol mehr verkaufen. Die CDU-FDP-Landesregierung hatte das Gesetz stets damit begründet, nächtliche Saufgelage von Jugendlichen und die Jugendkriminalität eindämmen zu wollen.

Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung den Eingang der Klage. Der 1.Senat sei derzeit damit beschäftigt, die Sachlage zu klären. "Bei Bedarf wird es eine mündliche Verhandlung geben", so die Sprecherin, auf jeden Fall solle über die Verfassungsbeschwerde "noch in diesem Jahr" entschieden werden.

Erst Anfang Juli hatte das höchste deutsche Gericht die Beschwerde eines Privatmanns gegen das Gesetz geprüft, aber gar nicht erst angenommen. Er hatte seine Klage damit begründet, dass das Gesetz seine Handlungsfreiheit einschränke. Justizexperten schätzen den Stellenwert der jetzt vorliegenden Verfassungsbeschwerde der Tankstellenbetreiberin deutlich höher ein, weil das Verkaufsverbot massiv in die Geschäftstätigkeit der Tankstellen eingreife, während die Sperrzeiten in der Gastronomie verkürzt worden seien. "Das ist Wettbewerbsverzerrung", sagte Karl-Friedrich Lihra vom Bundesverband der Tankstellen und Gewerblichen Autowäsche unserer Zeitung. Sein Verband und andere Organisationen unterstützen die Klage.