In wenigen Monaten greifen bei Porsche neue Regeln im Umgang mit Alkohol auf dem Werksgelände. Was bei weiteren Unternehmen wie Mercedes-Benz und Bosch gilt.
Alkohol auf dem Werksgelände – das ist bei Porsche bald Geschichte. Zumindest weitestgehend. Denn der Stuttgarter Sportwagenhersteller wird seinen Umgang damit neu regeln. Unter anderem heißt das: Ab April gilt bei Porsche ein Alkoholverbot, der Konsum in der Arbeitszeit wird untersagt.
Das geht aus einem internen Schreiben hervor, über das unsere Redaktion berichtete – und wodurch zahlreiche Reaktionen auf Social Media zusammenkamen. Bislang bestand bei Porsche ein „Verbot des Arbeitens im berauschten Zustand“. Künftig ist Alkohol nur noch in Pausen sowie etwa bei Ausständen nach Arbeitsende erlaubt und auf ein Getränk beschränkt. Wie gehen andere Unternehmen mit diesem Thema um?
Mercedes-Benz und AMG
Die Antworten, die Mercedes-Benz auf die Anfrage gibt, gelten auch für sein Tochterunternehmen AMG mit Sitz in Affalterbach. Auf den Werksgeländen werden laut einer Sprecherin keine alkoholischen Getränke angeboten. Anders als bei Porsche, wo es dem internen Schreiben nach auch künftig – in wesentlich reduzierter Anzahl – Bierautomaten geben wird.
„Der Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Unfallgefahr dar. Beschäftigte haben darauf zu achten, die eigene Sicherheit oder die Sicherheit und Unversehrtheit anderer nicht zu gefährden“, schreibt Mercedes-Benz.
Deswegen untersage die Arbeitsordnung, insbesondere Spirituosen oder Drogen – einschließlich Cannabis – mitzubringen und während der Arbeit oder in den Pausen zu konsumieren. Zusätzlich zur Arbeitsordnung gibt es „in einigen Werken standortspezifische Alkoholverbote“, teilt der Konzern mit. Auf die Frage, ob solche in Sindelfingen und Untertürkheim gelten, liegt bislang noch keine Antwort vor. „Für Einzelfälle wie Jubilarfeiern oder Abschiede kann es Ausnahmen vom Alkoholverbot geben“, heißt es weiter.
Verstöße gegen Standortregelungen oder gegen die Arbeitsordnung „führen unweigerlich zu Personalmaßnahmen“. Bei wiederholtem Alkoholmissbrauch können die Folgen „bis zur Kündigung“ reichen. Auch bei Porsche ist das „im Fall von verhaltensbedingten Verstößen“ so geregelt.
Umgang mit Suchterkrankungen
Der Sportwagenhersteller schreibt zudem von Hilfsmaßnahmen im Betrieb bei Suchterkrankungen. Auch Mercedes-Benz unterstützt betroffene Mitarbeiter – etwa mit einer Beratung durch den Werksärztlichen Dienst oder die Sozialberatung, wie das Unternehmen schreibt. Zudem sei die Vermittlung externer Beratungs- und Therapieangebote möglich.
Bosch
Auch Bosch bezieht sich in seiner Antwort darauf. „Regelmäßige Veranstaltungen der betrieblichen Sozialberatung und des medizinischen Dienstes unterstützen Mitarbeitende und Führungskräfte in der Prävention und dem Umgang mit Süchten“, heißt es vonseiten des Zulieferers aus Stuttgart. Mitarbeiter und Bosch trügen zusammen die Verantwortung für die Gesundheit im Unternehmen.
In der Arbeitsordnung ist festgelegt, dass hochprozentiger Alkohol während der Arbeit und der Pausen verboten ist, teilt eine Bosch-Sprecherin mit. Und ergänzt: „Zudem dürfen sich Mitarbeitende nicht durch den Genuss von Alkohol oder Rauschmitteln vor oder während der Arbeitszeit einschließlich der Pausen in einen Zustand versetzen, in dem sie sich selbst oder andere im Betrieb gefährden oder ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht erfüllen können.“
Nicht nur diese Regelungen decken sich größtenteils mit denen von Mercedes-Benz. Sondern noch etwas wiederholt sich: Auch an einigen Bosch-Standorten ist der Alkoholkonsum der Antwort zufolge komplett verboten. Die in Stuttgart und der Region seien von dieser strikteren Handhabung aber nicht betroffen.
„Bei Verstößen gegen die Arbeitsordnung können die Mitarbeitenden mündlich oder schriftlich verwarnt werden“, teilt das Unternehmen zudem mit. Offen lässt es, ob es vor Ort Automaten mit alkoholischen Getränken gibt.
Audi in Neckarsulm
Der Audi-Standort Neckarsulm beantwortet die Fragen zu den Automaten und zu den Folgen bei Verstößen gegen die Regeln im Umgang mit Alkohol nicht. Laut einer Sprecherin des Autobauers mit Hauptsitz in Ingolstadt gilt grundsätzlich, dass sich Mitarbeiter sowohl vor als auch während der Arbeit – und der Pausen – durch Alkoholkonsum nicht in einen Zustand versetzen dürfen, „in dem sie sich selbst oder andere gefährden oder ihren Arbeitspflichten nicht nachkommen können“.
In manchen Fällen gelten striktere Regeln. „Insbesondere für Mitarbeitende in sicherheitsrelevanten Bereichen oder mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten gilt an ihrem Arbeitsplatz ein absolutes Alkoholverbot“, heißt es vom Audi-Standort. Ein solches könne für bestimmte Arbeitsplätze nach Absprache mit dem Personalwesen und dem Betriebsrat festgelegt werden. Darüber hinaus gelte für Jugendliche während der Arbeitszeit und der Pausen ein Alkoholverbot.
Auch Audi legt eigenen Angaben zufolge einen Fokus auf Vorbeugung. „Die betriebliche Suchtprävention umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Suchtverhalten am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen, zu verhindern und betroffene Mitarbeitende zu unterstützen“, teilt die Sprecherin zum ganzheitlichen Programm mit.
Mahle
Bei Mahle gibt es je nach Standort ganz unterschiedliche Regeln im Umgang mit Alkohol auf dem Werksgelände, sagt eine Sprecherin des Zulieferers mit Hauptsitz in Stuttgart.
Deshalb äußerte sich dieser nicht näher zu den verschiedensten Vorgaben. Automaten, an denen man alkoholische Getränke kaufen kann, gebe es bei Mahle nicht.