Alfred Marte berät ehrenamtlich über die Wege zum „humanen Sterben“. Foto: Hannes Kuhnert

Die Kessler-Zwillinge sahen den Tod als Teil ihrer Lebensplanung. So auch Alfred Marte aus Kniebis, der die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben vertritt.

„Der ‚Freitod‘ der Zwillinge Alice und Ellen Kessler, der berühmten Kessler-Zwillinge, und ihr erklärter Willen, ihr Sterben öffentlich zu machen, hat uns viel geholfen“, sagt Alfred Marte (78). Er ist seit 2015 ehrenamtlicher Vertreter der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS) und setzt sich für Selbstbestimmung am Lebensende ein.

 

Bei seiner Gesellschaft sind nach dem Tod der Kessler-Zwillinge mehr als 3000 Mitgliedsanträge eingegangen. Die Gesellschaft mit rund 60 000 Mitgliedern kann den Weg zum selbstbestimmten Tod ebnen.

Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung nicht mehr unter Strafe zu stellen. Gleichzeitig hat es den Gesetzgeber zu einer juristisch abgesicherten Lösung aufgefordert.

„Wir warten auf eine Antwort aus Berlin“

„Es wird Zeit“, so Marte, „dass der Gesetzgeber endlich etwas Handfestes liefert, wir warten auf eine Antwort aus Berlin“.

Alfred Marte ist in der Region Freudenstadt nicht unbekannt. Er war jahrzehntelang Musiklehrer und Leiter einer in der Region stark vernetzten Musikschule. Marte wohnt in Freudenstadt-Kniebis, lebt vorwiegend in Freiburg und ist weiter als Musiklehrer auch im Kreis Freudenstadt beschäftigt.

Dass er sich ein Arbeitsleben lang vorwiegend um junge Leute gekümmert hat und sich jetzt der Kümmernisse und Nöte alter Menschen annimmt, kann er sich selbst kaum erklären. Zumal er als Berater der DGHS mit unendlichem Leid uund Menschen, die den Tod herbeisehnen, konfrontiert ist.

„Ich will nicht mehr leben.“ Diesen Satz hört Alfred Marte oft. Er bestärkt ihn in seinem Bemühen, solchen Menschen zu einem selbst bestimmten Lebensende zu verhelfen. Wie das Leben, soll auch der Tod selbstbestimmt ablaufen, meint Marte. „Wenn ein Mensch ein entsprechendes Alter erreicht hat und krank ist, warum sollte er nicht selbst über sein Ableben entscheiden dürfen?“, fragt er.

Patientenverfügung als „höchstes Gut“

Zwischen 50 und 80 Jahre alt sind die Menschen, die auf Marte zukommen, um Mitglied bei der DGHS zu werden. „Ich berate sie und helfe bei der Patientenverfügung.“ Diese sei das höchste Gut, wenn es ums Sterben in Würde geht. Darin könne der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bekundet werden.

In bestimmten Fällen komme für Mitglieder auch eine ärztliche Freitodbegleitung in Frage. Der Sterbewillige muss hierfür einsichtsfähig sein, sich ernsthaft zum Freitod entschlossen haben und den Tod mit einem Medikament dann auch eigenhändig einleiten. Die DGHS vermittelt dazu Ärzte und Juristen. „Ich bin kein Sterbehelfer“, stellt Marte klar. „ Ich berate, stelle lediglich die notwendigen Verbindungen her“.

900 Sterbebegleitungen jährlich

Jährlich übernimmt die DGHS rund 900 Sterbebegleitungen in Deutschland. Für Alfred Marte noch zu wenig. In der Gesellschaft habe zwar die Einsicht für den selbstbestimmten Tod spürbar zugenommen, dennoch sei das Thema nach wie vor von vielen Zweifeln und Widersprüchen überdeckt, auch in der politischen Auseinandersetzung.

Insofern habe das „humane Ende“ der Kessler-Zwillinge, die den Tod als Teil ihrer Lebensplanung werteten, ein wichtiges Zeichen gesetzt, meint Marte.

Diskussion um assistierten Suizid

Kritik der Caritas
 „Wir sind froh, dass es die DGHS gibt und wir mit Würde unser Leben beenden können“, zitierte die DGHS die Kessler-Zwillinge. Doch die öffentliche Berichterstattung über deren Tod ist nicht unumstritten. Der Deutsche Caritasverband zeigte sich besorgt, dass die „Romantisierung des assistierten Suizids“ einen gesellschaftlichen Druck verstärke: „Insbesondere alte Frauen sehen sich in der Verantwortung, niemandem zur Last zu fallen und nehmen die Angebote für assistierten Suizid als notwendig zu prüfende Handlungsoption wahr.“ Statt Werbung für das vermeintlich einfache Lebensende brauche es eine Verbesserung der Suizidprävention sowie einen Ausbau von Hospizplätzen, meint der Deutsche Caritasverband.

Spiegel-Bericht
Laut einem Bericht des „Spiegel“ hat die DGHS in einem Fall eines assistierten Suizids offenbar gegen ihre eigenen Sicherheitsstandards verstoßen. Drei Mitglieder der Ethikkommission hätten daraufhin ihre Ämter niedergelegt und der Organisation mangelnde Transparenz vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittle inzwischen gegen zwei am Suizid beteiligte Personen, einen Arzt und die DGHS-Schatzmeisterin. Laut „Spiegel“ lautet der Anfangsverdacht: Totschlag in mittelbarer Täterschaft.