Alex Dück, früher Profi und Nachwuchstrainer der Wild Wings, war zwei Jahre lang erfolgreicher Cheftrainer des Eishockey-Zweitligisten Bietigheim. An diesem Freitag wurde er freigestellt. Foto: IMAGO

Mittendrin in der Playoff-Halbfinal-Serie gegen Kassel muss der Steelers-Trainer gehen. Alex Dück streitet die Vorwürfe nach wie vor ab.

Mitten hinein in die laufende Playoff-Halbfinalserie der DEL2 zwischen Kassel und Bietigheim (Serienstand 3:2 für die Huskies) kam am Freitag die Nachricht, dass das Amtsgericht Besigheim auf Erlass der Staatsanwaltschaft Heilbronn einen Strafbefehl gegen den bisherigen Steelers-Cheftrainer Alexander Dück (früher Profi und Nachwuchstrainer bei den Wild Wings) erlassen hat.

 

Daraufhin sahen sich Geschäftsführer, Aufsichtsrat und Gesellschafter der Steelers verpflichtet, Dück mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben zu entbinden.

An diesem Sonntag läuft Spiel sechs zwischen Bietigheim und Kassel. Der bisherige Steelers-Co-Trainer Boris Blank übernimmt nun das Coaching des Zweitligisten.

Die Ludwigsburger Kreiszeitung hatte zuerst über den Strafbefehl und dessen Konsequenzen berichtet – inzwischen auch das Eishockey-Fachblatt „Eishockey News“ und weitere Medien.

Was ist passiert?

Auslöser für den Strafbefehl des Amtsgerichts Besigheim war eine Strafanzeige von zwei ehemaligen Physiotherapeutinnen der Bietigheim Steelers, datiert von März 2025. Deshalb wurde damals auch das Ermittlungsverfahren gegen Alex Dück eingeleitet.

Wie Staatsanwältin Mareike Hafendörfer mitteilte, werde dem bisherigen Trainer der Steelers vorgeworfen, im Oktober 2024 eine Angestellte der Steelers durch Streicheln am Bein und den Versuch eines Kusses sexuell belästigt zu haben.

Weitere Vorwürfe wurden bereits eingestellt

„Der Beschuldigte weist die Vorwürfe weiterhin zurück“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwältin weiter. Weitere Vorwürfe gegen den DEL2-Coach seien mangels hinreichenden Tatverdachts bereits eingestellt worden. Zugleich weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte.

Über die Höhe des Strafbefehls – in der Regel eine Geldstrafe – wurden keine Angaben gemacht. Alex Dück kann nun binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.