Die Alemannen-Realschule muss saniert werden. Foto: Anlicker

Eine Kostenbeteiligung der betreffenden Umlandgemeinden an der Sanierung der Alemannen-Realschule treibt Müllheim weiter um.

Der Müllheimer Gemeinderat hat einstimmig die Stadtverwaltung beauftragt, beim Landeskultusministerium das „öffentliche Bedürfnis auf gemeinsame Erfüllung der Schulträgeraufgaben“ festzustellen.

 

Der Eigenanteil der Stadt liegt laut des Anwaltsschreibens bei etwas mehr als elf Millionen Euro. Die Kostenanteile wurden nach Abzug der Landesfördermittel errechnet. Mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wurde festgestellt, dass die Gemeinden Badenweiler, Bad Bellingen, Schliengen, Malsburg-Marzell, Auggen, Buggingen und die Städte Neuenburg, Kandern und Sulzburg grundsätzlich dazu verpflichtet seien, sich an den Investitionskosten im Zuge der Generalsanierung der Alemannen-Realschule zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist nach dem Schulgesetz des Landes, dass die Zahl der auswärtigen Schüler einen bestimmten Mindestanteil überschreitet.

Mittlerweile hatten die betreffenden Kommunen zwar im Grundsatz den Sachverhalt anerkannt und sich zu Verhandlungen mit der Stadt Müllheim bereiterklärt – mit Ausnahme der Gemeinde Schliengen, die eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung grundsätzlich ablehnt. Zudem haben sich sowohl die betreffenden Gemeinden als auch die Stadt Müllheim von Anwälten beraten lassen.

Im Mai dieses Jahres sind den Gemeinden die eingeforderten Unterlagen zur Generalsanierung der Realschule übermittelt worden, die Unterlagen seien bereits geprüft und wohl in der Sache auch anerkannt worden.

Beschluss fällt einstimmig

Um alle Kommunen zu einer gütlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu bewegen, also auch ablehnende Gemeinden wie Schliengen, wird die Stadt Müllheim mit dem einstimmigen Auftrag des Gemeinderats beim Kultusministerium die Feststellung des öffentlichen Bedürfnisses auf gemeinsame Erfüllung der Schulträgeraufgaben beantragen.

Ausgenommen bleiben, das betonte Bürgermeister Martin Löffler auf Nachfrage aus der Mitte des Ratsgremiums, die Kommunen, die wegen nicht nennenswerten Schülerzahlen von Anfang an nicht zur Kasse gebeten werden sollten. Der Beschluss des Gemeinderats fiel ohne Aussprache einstimmig.

Einig waren sich alle beteiligten Kommunen im Vorfeld, dass für die Finanzierung der nicht geförderten Investitionskosten grundsätzlich das Land zuständig wäre. Diese Forderung beruht auf den Forderungen des Gemeindetags und des Städtetags.

Zwar zeigte das Land für die Zukunft bei solchen Situationen Einsehen und änderte entsprechend seine Haltung, weigert sich aber weiterhin, die neue Regelung auch rückwirkend anzuwenden. Mit dem Antrag auf Feststellung des öffentlichen Bedürfnisses soll nun wieder Bewegung ins Thema kommen.