Bei Polizeiaktion ums Leben gekommen. Tod der 40-Jährigen wird vermutlich nie ganz aufgeklärt werden.

Aldingen - Die Staatsanwaltschaft Rottweil und Landespolizeidirektion Freiburg konnten nach eigenen Angaben die Untersuchungen um den Tod einer 40-jährigen Frau aus Aldingen abschließen.

Die Frau kam bei einer angeordneten Zwangseinweisung im September 2012 im Rahmen einer Gewahrsamnahme, gegen die sie sich stark zur Wehr gesetzt hatte und die Flucht ergreifen wollte, aus bislang unbekannter Ursache ums Leben.

Das Ermittlungsverfahren gegen zwei Beamte des Polizeireviers Spaichingen wurde von der Staatsanwaltschaft Rottweil kurz nach Jahresbeginn eingestellt. »Die Anwendung des unmittelbaren Zwangs durch die beiden Polizeibeamten war gerechtfertigt, und eine Sorgfaltspflichtverletzung kann nicht festgestellt werden«, so die Begründung der Staatsanwaltschaft Rottweil.

Eine Obduktion erbrachte das Ergebnis, dass eine überzogene äußere Gewalteinwirkung auf die Verstorbene ausgeschlossen werden kann. Die genaue Todesursache ist letztendlich nicht sicher zu klären. »Eine morphologisch erkennbare offensichtliche Ursache liegt nicht vor«, wird im Gutachten der Mediziner vom Institut der Rechtsmedizin Tübingen festgestellt. Es könnte aufgrund der von der Verstorbenen eingenommenen Medikamente im Zusammenhang mit der Gewahrsamnahme zu einer funktionellen Störung des Kreislaufs gekommen sein, was unmittelbar zum Tode führte.

Infolge des psychischen Zustands der Frau hatten Angehörige an diesem Tag im September die zuständige Hausärztin verständigt, welche die Einweisung in eine spezialisierte Klinik anordnete. Die Frau flüchtete zunächst, konnte jedoch von Angehörigen wieder zur Wohnanschrift gebracht werden.

Als Angehörige, Rettungsdienst und die Ärztin dann konkret die Einweisung veranlassen wollten, wehrte sich die Frau – die Ärztin rief die Polizei zur Hilfe. Auch den Beamten gelang es nicht, die Frau zum freiwilligen Mitgehen zu bewegen. Als die Polizisten die Frau dann in Gewahrsam nehmen wollten, wehrte sie sich gegen die anwesenden Personen mit Händen und Füßen. Um weitere Angriffe zu verhindern, mussten die Beamten die Frau festhalten, ihre Hände mit Handschellen fesseln und, ohne sie zu verletzten, auf einem Bett ablegen. Unvermittelt und nur einen kurzen Moment später atmete die Frau jedoch nicht mehr und blieb regungslos. Reanimationsmaßnahmen von Rettungsdienst, der anwesenden Hausärztin sowie einer zudem sofort hinzugezogenen Notärztin blieben erfolglos.