Verhandelt wurde jüngst unter anderem wegen gewerbsmäßigem Handel mit Kokain und Cannabis vor dem Amtsgericht Hechingen. Foto: Benjamin Roth

Unter anderem wegen Handels mit Kokain ist eine 28-jährige Albstädterin in Hechingen verurteilt worden. Unter Tränen gesteht die Frau bei der Verhandlung.

Vor dem Amtsgericht Hechingen hat sich eine 28-jährige Albstädterin wegen gewerbsmäßigen Handels mit Kokain und Cannabis sowie Beihilfe zum Handel mit Kokain verantworten müssen. Die angeklagten Taten liegen weit in der Vergangenheit: Die Staatsanwaltschaft wirft der jungen Frau vor, zum Jahresende 2022 einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln betrieben zu haben, um sich damit eine dauerhafte Einnahmequelle zu beschaffen.​

 

Drei Taten vor Gericht

Insgesamt ging es bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Hechingen um drei Taten. Am 24. November soll die Angeklagte einem Bekannten als Fahrerin beim Kauf von Kokain in Reutlingen Hilfe geleistet haben.

Selbst aktiv geworden sein soll sie am 11. Dezember jenen Jahres. Beim damaligen Geschäft soll es sich um 30 Gramm Kokain zum Preis von 90 Euro pro Gramm gehandelt haben. Am selben Tag, so die Anklageschrift, habe sich eine weitere Tat ereignet. Die Albstädterin soll 200 Gramm Haschisch, eine Form von Cannabis, gekauft haben.

Die Beweise sprachen gegen die Angeklagte. Denn: Die Ermittler hatten umfangreiche Gesprächsprotokolle von Telefonaten zwischen der Angeklagten und einem weiteren Täter erhoben, der noch weitaus stärker in Drogengeschäfte verstrickt war. Dies erfolgte im Rahmen einer sogenannten Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), einer verdeckten Ermittlungsmaßnahme der Polizei, die das Abhören und Aufzeichnen unter anderem von Telefonaten bei dem Verdacht auf schwere Straftaten ermöglicht.

Durch die Gespräche erlangten die Beamten Informationen über die genauen Gramm-Angaben, die Qualität der Drogen und darüber, wie die Angeklagte mit dem Mittäter darüber sprach, wie das Kokain bestmöglich gestreckt und somit möglichst gewinnbringend verkauft werden kann. „Die TKÜ ist sehr eindeutig“, sagte der Richter in Richtung der Angeklagten.

Decksprache verwendet

Zu einem Geständnis konnte er die Albstädterin zunächst jedoch nicht bringen. Zur mutmaßlichen Beihilfe-Fahrt nach Reutlingen betonte die 28-Jährige, dass sie nicht gewusst habe, was ihr Bekannter dort wollte. Eigentlich habe man sich nur zum Essen verabredet; die Fahrt nach Reutlingen sei im Anschluss erfolgt. Der Richter entgegnete erneut mit einem Zitat aus einem Gesprächsprotokoll. In diesem sprechen Angeklagte und der weitere Täter davon, nach Reutlingen zu fahren, um dort „Äpfel“ zu kaufen. „Äpfel“ – auch das wiederholte sich in den Gesprächen – stand in einer Art Decksprache der beiden für Kokain.

Nach einer kurzen Verhandlungspause war der Druck für die Angeklagte zu groß. Zunächst lediglich mit einem Kopfnicken gestand sie unter Tränen nach und nach die angeklagten Taten. Ein damaliger Ermittler im Zeugenstand bestätigte die vorgehaltenen Gesprächsprotokolle der TKÜ.

Keine Drogenhöhle

Der Polizeibeamte berichtete jedoch, dass bei der damaligen Durchsuchung des Zimmers der Angeklagten keine Drogen gefunden werden konnten. Das Zimmer sei unordentlich, aber bei Weitem keine Drogenhöhle gewesen.

Bei einem Blick auf den Lebenslauf der heute 28-Jährigen zeigte sich, dass der Drogenhandel im November und Dezember 2022 nicht in die bisher straffreie Vita der Angeklagten passt. Schulabschluss, Ausbildung, Arbeit und mit beiden Beinen im Leben stehend. Die Albstädterin machte bei der Verhandlung nicht den Eindruck einer Drogenhändlerin. Das sei sie auch nicht, entschuldigte sich die Frau mehrmals. Kurz vor den Taten habe sie jedoch durch die Insolvenz ihres vormaligen Arbeitsgebers ihren Arbeitsplatz verloren. Wenig später habe sie alte Bekannte getroffen, die sie in den Drogenstrudel reingezogen haben. Auch sie selbst habe konsumiert.

Heute bezeichnet sie ihre damaligen Kumpels als „falsche Freunde“, zu denen sie jeglichen Kontakt abgebrochen habe. Richter und Staatsanwältin mochten ihr das glauben, machten aber deutlich, dass der Handel mit Kokain keine Bagatelle sei. „Kokain ist die härteste heute noch relevante Droge in der Region“, betonte der Richter. Und bei einer Tat mit 30 Gramm könne beim besten Willen nicht von einem minder schweren Fall ausgegangen werden.

Strafe zur Bewährung

Die Staatsanwältin hielt ihr das Geständnis, ihre bisherige Straffreiheit sowie die lange Verfahrensdauer zugute. Auch die Sozialprognose sei gut: Die Angeklagte hat einen festen Job. Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, von denen vier Monate wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt gelten sollten.

Das Gericht beließ es im Urteil bei einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung, von denen vier Monate als vollstreckt gelten. Der Bewährungszeitraum beträgt drei Jahre, in welchem die Albstädterin regelmäßig mit Urinproben nachweisen muss, dass sie drogenabstinent ist. Erneut mit Tränen in den Augen nahm die Angeklagte das Urteil zur Kenntnis, offensichtlich froh, dieses Kapitel in ihrem Leben schließen zu können.