Ein Sachverständiger diagnostizierte Beziehungs-, Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn und als gemeinsamen Nenner paranoide Schizophrenie. (Symbolfoto) Foto: Deck

Einem Albstädter, der sich unter anderem wegen versuchten Totschlags vor dem Hechinger Landgericht verantworten muss, hat am zweiten Verhandlungstag ein Sachverständiger Schuldunfähigkeit wegen paranoider Schizophrenie attestiert.

Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten grundsätzlich eingestanden, allem voran ein Delikt, das die Staatsanwaltschaft als versuchten Totschlag einstuft: Am 24. Januar dieses Jahres hatte sich der Angeklagte Zutritt zum Haus einer 85-jährigen Nachbarin verschafft und sie und deren Nichte mit einer Krücke und einer Schneeschippe attackiert. Die alte Dame wurde dabei lebensgefährlich verletzt; die Attacke hat ihre Gesundheit so stark geschädigt, dass sie nicht vor Gericht vernehmungsfähig ist.

 

Nächtliche Aktionen und komisches Verhalten

Die Gewalttat hat eine Vorgeschichte. Bereits im vergangenen Jahr war der Albstädter polizeilich auffällig geworden; Nachbarn berichteten als Zeugen vor Gericht von nächtlichen Umzugsaktionen, beschädigten Wohnungstüren und „komischem“ und beängstigendem Verhalten.

„Ihm hat nie gepasst, was um ihn herum passiert ist“, erklärte ein Zeuge. Mehr als einmal soll der Angeklagte Schritte zur Selbjustiz unternommen haben; mehrere Zeugen berichteten übereinstimmend, er habe seinen Nachbarn Dinge schriftlich verboten, ein fremdes Auto verhüllt und gemeinschaftlich genutzte Räume abgesperrt.

„Sie laufen ins Fadenkreuz“

Ferner soll er eine Kamera und ein Tablet gestohlen, mehrere Personen beleidigt und bedroht haben – einen Mann aus Straßberg etwa mit den Worten, er laufe „ins Fadenkreuz“, wenn er sein Haus verlasse.

Unmittelbar vor dem Angriff auf die 85-Jährige hatte er einen Fäustel aus dem Fenster geschleudert und eine weitere Nachbarin dabei knapp verfehlt. Warum das alles? Zu dieser Frage wurde ein Sachverständiger angehört, der in diesem Fall ein Gutachten erstellt hat. Seine Antwort: Der Albstädter habe in ständiger Angst gelebt, verfolgt zu werden, und das Gefühl gehabt, sich verteidigen zu müssen.

Verwanzt und von Spionen umgeben?

Nachbarn soll er erzählt haben, seine Wohnung sei verwanzt, er selbst werde von Spionen beschattet, seine Katzen seien manipuliert, und seine Verfolger erzeugten eigens für ihn künstliche Staus.

Ein Kriminalhauptkommissar berichtete im Zeugenstand, der Angeklagte habe auf der Fahrt zu seiner richterlicher Vorführung angefangen, sich mit Wladimir Putin zu unterhalten, und zudem die Überzeugung geäußert, dass alle Fahrzeuginsassen dem Tode geweiht seien. Und auf der Fahrt in die Psychiatrie in Bad Schussenried, wo er aktuell untergebracht ist, sei er gegenüber einer Polizistin aggressiv geworden.

Pathologisch – keine Frage für den Experten

Dass so ein Verhalten pathologisch ist, stand für den Experten außer Zweifel; er diagnostizierte Beziehungs-, Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn und als gemeinsamen Nenner paranoide Schizophrenie.

Die Konsequenz: Der Angeklagte sei weder während der Tat am 24. Januar noch danach in der Lage gewesen, Recht von Unrecht zu unterscheiden, und daher schuldunfähig. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte dieser Diagnose vehement und äußerst erregt widersprochen. Am zweiten Verhandlungstag blieb er meistenteils ruhig und kooperativ. Er berichtete von seiner Kindheit in der Schweiz, einer Schreiner- und einer Zweitausbildung zum Eisenwarenfachmann sowie der Übersiedlung nach Deutschland, die viereinhalb Jahre zurückliegt.

„Von der Persönlichkeit her radikaler geworden“

Unter Tränen erzählte er, dass er vor 20 Jahren schon einmal in einer psychiatrischen Klinik gewesen war, und zwar wegen einer katatonen Psychose. Seither, räumte er ein, sei er „von der Persönlichkeit her radikaler geworden“ – aber schizophren sei er nicht und seine Observation durch die Polizei auch nicht eingebildet, sondern real.

Der Vorsitzende Richter quittierte diese Erklärungen skeptisch – „Alle anderen sind Falschfahrer, nicht wahr?“ – und der Sachverständige versicherte, aus fachlicher Sicht gebe es jedoch „keinen Zweifel an der Diagnose“: „Der einzige, der an ihr zweifelt, ist der Angeklagte selbst.“ Er riet dem Gericht, die medikamentöse Therapie des 40-Jährigen fortzusetzen und später durch Psychotherapie zu ergänzen.

Außerdem forderte er einen gesetzlichen Betreuer, da vom Angeklagten weiterhin Gefahr ausgehe. Der Prozess wird am 12. August fortgesetzt.